notifications
Stadt Zug

Grundstückkauf auf dem Steinlager-Areal: Kommission will Mindestpreis höher setzen

Der Grund für die beantragte Erhöhung des Mindestkaufpreises von drei auf rund vier Millionen Franken durch die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Gemeinderats ist eine Garage mit 19 Plätzen.
Dieses Grundstück mit der langen Garage (Mitte) darauf möchte die Stadt Zug von der Pensionskasse der V-Zug kaufen.
Bild: Google Maps

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug (GPK) befürwortet den von der Stadt geplanten Kauf des Grundstücks der Pensionskasse der V-Zug AG auf dem Steinlager-Areal . Das Grundstück liegt in der Wohn-und Arbeitszone, umfasst 773 Quadratmeter und ist mit einem Garagengebäude mit 19 Plätzen bebaut. Die Stadt Zug will auf dem Areal preisgünstige Wohnungen bauen. Ihr gehört bereits das im Süden und Osten angrenzende Grundstück.

Vorgesehen ist, dass die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, die ihre Garagenplätze wegen des Kaufs der Stadt verlieren, im neuen Gebäude einen Ersatz finden. Für die Plätze, die nicht ersetzt werden könnten, will die Stadt Zug eine Entschädigung von bis zu 50’000 Franken pro Platz sprechen, wie es in der Vorlage heisst. Dies allerdings nur, wenn sich die Stadt und die Pensionskasse der V-Zug auf einen Kaufpreis bis zu 6.9 Millionen Franken für das Grundstück einigen können. Der Mindestpreis liegt bei drei Millionen Franken.

Das Steinlager liegt im Planungsperimeter Schleifepark , für welches über den Masterplan Industriestrasse Nord bereits eine Verdichtungsstudie erfolgt ist.

«Der Erwerb ist ein Befreiungsschlag»

«Für die Entwicklung des Schleifeparks ist der Erwerb des Grundstückes ein Befreiungsschlag, weil dadurch über die ganze Fläche geplant werden kann», schreibt der Stadtrat in seiner Vorlage. Der Kaufpreis sei aus seiner Sicht angemessen. Ein entscheidender Aspekt sei zudem, dass mit dem Wegfall der Eigentümerin, der Pensionskasse der V-Zug AG, die Anzahl der involvierten Player im Projekt verringert werden könne. Zur Ermittlung des Kaufpreises hat die Stadt Zug gemeinsam mit der Pensionskasse 2021 eine Marktwertschätzung in Auftrag gegeben.

Bei der Beratung des Kaufvorhabens stellte die GPK fest, dass der Mindestkaufpreis des Grundstücks angepasst werden müsste. «Infolge der Abgeltung der 19 Garagenparkplätze in der Höhe von 50’000 Franken pro Garagenplatz soll der Preis mindestens 3,95 Millionen Franken betragen», schreibt die Kommission in ihrem Bericht . Mit dieser Änderung sei die gesamte Kommission stillschweigend einverstanden gewesen.

Philip C. Brunner, GPK-Präsident, fährt fort: «Der Preis für das Grundstück ist sicher sehr hoch. Die Entwicklung dieses Areals ist aber schon seit Jahren blockiert. Deshalb ist es sehr positiv, dass es nun endlich vorwärtsgeht». Ein weiteres GPK-Mitglied ist der Meinung, dass der Mehrwert des Erwerbs, mit Einbezug des angrenzenden Grundstücks, das bereits im Besitz der Stadt ist, gegeben ist. «Wichtig ist zudem, dass nördlich eine zwar inoffizielle, aber wichtige Veloverbindung zwischen der Baarer- und der Industriestrasse durchführt, die dann auch aufgewertet werden könnte», so das GPK-Mitglied.

Die Volksinitiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» bezieht sich unter einem darin aufgeführten Punkt auf die Überbauung des Steinlagers. «Fälschlicherweise wird in der Initiative angenommen, dass sich das Grundstück bereits im Eigentum der Stadt Zug befindet», schreibt der Stadtrat in seiner Vorlage. Mit dem Erwerb des Grundstücks und der Entwicklung des arrondierten Steinlagers in einem Bebauungsplanverfahren komme die Stadt Zug dem Anliegen der Volksinitiative nach, preisgünstigen Wohnraum zu fördern und das städtische Grundstück Steinlager zu entwickeln und zu überbauen.

Über den GPK-Antrag zur Erhöhung des Mindestkaufpreises wird an einer der nächsten Sitzungen des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug (GGR) diskutiert und abgestimmt. Die nächste Sitzung findet am 22. Oktober statt.

Kommentare (0)