Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs sowie die Einsicht von Bushaltestellen nicht beeinträchtigt wird. Das betont die Baudirektion des Kantons Uri in ihrer Mitteilung. Während der Vegetationszeit müssten Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür seien die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
Zu beachten sei:
1. Ausfahrten, Strasseneinmündungen und Bushaltestellen
Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen sowie von Bushaltestellen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 cm ab der Strasse erreichen.
2. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen entlang von Strassen
Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.
3. Bäume entlang von Strassen, Wegen und Trottoirs
Überragende Äste seien im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4,50 Meter, bei Trottoirs auf eine Höhe von 2,50 Meter zu stutzen. Zudem sei darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung, Strassenverkehrssignale und Verkehrsspiegel durch Bäume und Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden.
Die Baudirektion bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein, (zvg)
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