Abtretende Magistratinnen und Magistraten pflegen zu sagen, sie hätten bei ihren Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Parlamentarierinnen und Parlamentarier möchten die abgeschaffte Gewissensprüfung wieder einführen, um die Lücken in der Armee zu schliessen. Und als Kind begleitete mich der «Beichtspiegel» – eine Schrift zur «Gewissensprüfung» – vor der Beichte.
Doch wie definiert sich das Gewissen? Der Schriftsteller Henry Louis Mencken formulierte es so: «Das Gewissen ist die innere Stimme, die uns warnt, dass jemand zuschauen könnte.» Der Philosoph Immanuel Kant sprach von einem «inneren Gerichtshof». Die Bibel spricht von einer inneren Kraft, die uns dazu bringt, Gutes zu tun und Schlechtes zu lassen.
Ich bin froh um diese Kontrollinstanz. Doch bei der Vorstellung nach einer Gewissensprüfung sträuben sich bei mir die Nackenhaare. Wer ist eigentlich kompetent, eine solche Prüfung durchzuführen und über das Gewissen anderer zu richten? Mit Bezug auf das «Gewissen» wurde in der Vergangenheit bereits genug Unheil angerichtet. Stattdessen gilt es, diese feine Antenne als Mittel zur befreienden Versöhnung zu nutzen.
Hanspeter Schuler
Diakon, Brunnen
hp_schuler@ bluewin.ch
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