Reto Bieri
Diese Nachricht überraschte: Das bekannte Kunstprojekt KKLB in Beromünster ist seit dem 11. August bis auf weiteres geschlossen. Das machte unsere Zeitung am vergangenen Samstag publik. Die Gründe dafür sind nicht gänzlich klar, denn der Kopf des KKLB, der Luzerner KünstlerWerner Zihlmann alias Wetz, will sich nicht näher zu seinen Beweggründen äussern. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass die Schliessung mit seinem neuesten Kunstwerk «U-Bahn-Station Landessender Beromünster» zu tun hat. Dazu baut Wetz aktuell eine Metro-Station in den Untergrund. Die ersten Beton-Arbeiten hat er bereits ausgeführt.
Die Gemeinde Beromünster hat allerdings einen Baustopp verhängt. Grund: Wetz verfügt über keine Baubewilligung. Eine solche braucht es nach Ansicht des Künstlers noch nicht, da sich sein Kunstwerk laufend verändert, schreibt Wetz auf seiner Website. Vor zehn Jahren sei an der Gemeindeversammlung zudem eine Sonderzone für sein Gelände definiert worden.
Laut der Gemeinde Beromünster ist eine Bewilligung sehr wohl nötig. «Im Grundsatz hat jede Person, die eine Baute oder Anlage erstellen will, dafür eine Baubewilligung einzuholen, unabhängig der entsprechenden Zone», teilen die Behörden auf Anfrage mit. Dass sich das KKLB in einer Sonderbauzone befindet, bejaht die Gemeinde. Tatsächlich kann im dazugehörigen Bau- und Zonenreglement eine gewisse künstlerische Freiheit herausgelesen werden. Dort steht:
«Zulässig sind insbesondere die Installation von Kunstobjekten und die Realisierung von Bauten, die nachweisbar einer künstlerischen Nutzung dienen.»
Trotzdem ist laut Gemeinde eine Baubewilligung nötig. Das Areal des Landessenders von Wetz liege im besonders gefährdeten Gewässerschutzbereich Au, über dem Grundwasservorkommen von Beromünster-Gunzwil. «Bauten im Grundwasserbereich, Wasserhaltungen und Pfählungen bedürfen einer gewässerschutzrechtlichen Prüfung und Bewilligung der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie», schreibt die Gemeinde.
«Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen das Projekt»
Zur Überprüfung, ob eine Bewilligungspflicht besteht, seien zusätzliche Unterlagen erforderlich. Es handle sich um ein ordentliches Verfahren und einen üblichen Ablauf. Weitere Details zum konkreten Fall gibt die Gemeinde aus Datenschutzgründen nicht bekannt, betont aber: «Der Gemeinderat hat keine grundsätzlichen Einwände gegen das Projekt und steht auch im Austausch mit Wetz.»