Altdorf

Stoffelmatte: Bevölkerung soll mitreden

Die Gemeinnützige Gesellschaft Uri plant auf der Stoffelmatte einen öffentlichen Park. Mit einer vorgezogenen Teilrevision der Nutzungsplanung will der Gemeinderat die Zonenkonformität sichern und die raumplanerischen Voraussetzungen für den benötigten Schulraum im geplanten Neubau der Stiftung Papilio schaffen.
Die Gemeinde eröffnet die öffentliche Mitwirkung zur Stoffelmatte Altdorf.
Bild: Theiler Landschaft GmbH/zvg

Die Stoffelmatte wird heute weitgehend landwirtschaftlich genutzt. Die Gemeinnützige Gesellschaft Uri (GGU) als Eigentümerin möchte einen Teil davon zu einer öffentlich zugänglichen Parkanlage umgestalten. An zentraler Lage soll ein Freiraum entstehen, der im Zug der Innenverdichtung einen Mehrwert für die Bevölkerung schafft, indem er Erholung, Begegnung, Natur und Biodiversität vereint.

Mit grossen Bäumen, Blumenwiesen, Gehölzbiotopen und einem Obstgarten soll die Artenvielfalt gefördert und gleichzeitig eine attraktive Parkanlage geschaffen werden. Der Park bietet Raum für Begegnungen über alle Alters- und Gesellschaftsschichten hinweg, für Personen mit oder ohne Beeinträchtigung. Ein Teil der Stoffelmatte wird aber weiterhin landwirtschaftlich genutzt, da sich die Park- und Erholungsnutzung auf den nördlichen und westlichen Bereich der Fläche konzentriert.

Schulraum stösst an Grenzen

Im Rahmen der Schulraumplanung hat der Gemeinderat Altdorf wegen der wachsenden Bevölkerung einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten festgestellt. Wie die Gemeinde in einer Mitteilung festhält, möchte der Gemeinderat die raumplanerischen Voraussetzungen für den benötigten Schulraum im geplanten Neubau «La Quinta» der Stiftung Papilio schaffen. Für die Aussenräume des Kindergartens sind Flächen in der heutigen Landwirtschaftszone erforderlich. Deshalb wird im Vorhaben der GGU eine entsprechende Aussenraumfläche berücksichtigt. Der nördliche Teil der Stoffelmatte soll im Rahmen der Teilrevision in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen geändert werden. Der südliche Teil verbleibt in der Landwirtschaftszone.

Das Vorhaben wird als vorgezogene Teilrevision parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung behandelt. Für eine Teilrevision muss ein öffentliches Interesse vorhanden sein, das in diesem Fall in der Parkanlage für die Allgemeinheit wie auch im Aussenbereich für den Schulraum liegt. Die Parkanlage entspricht der Strategie des Altdorfer Siedlungsleitbilds, heisst es weiter in der Mitteilung. Dieses hält unter anderem die Sicherung und Aufwertung des Grüngürtels rund um das Zentrum, die Förderung von Biodiversität und Grünstrukturen sowie die Unterstützung neuer Freiraumflächen und Parkanlagen als Ziele fest.

Bevölkerung redet mit

Nun stösst der Gemeinderat die öffentliche Mitwirkung zu dieser Teilrevision an. Vom 21. August bis am 2. Oktober 2026 kann sich die Bevölkerung zum Planungsentwurf äussern und Hinweise, Anregungen und Einwendungen einreichen. Interessierte können auf der Webseite der Gemeinde die Unterlagen einsehen. Eingaben können schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Die Rückmeldungen aus der Mitwirkung werden anschliessend ausgewertet. Wo angezeigt, werden die Planungsunterlagen aufgrund der Mitwirkung angepasst. Danach folgt die öffentliche Auflage der Teilrevision, in deren Rahmen Rechtsmittel wie beispielsweise Einsprachen ergriffen werden können. Schlussendlich wird die Teilrevision 2027 an der Gemeindeversammlung beschlossen und anschliessend vom Regierungsrat genehmigt. (zvg/unp)

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