Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden arbeiten seit Herbst 2025 gemeinsam an Lösungen zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen des Kantons. Als erste Massnahme wurde vorgeschlagen, dass sich die Einwohnergemeinden in den Jahren 2027 bis 2031 im Umfang von gesamthaft maximal fünf Millionen Franken pro Jahr an den Kosten des Kantons beteiligen. Damit soll der finanzielle Spielraum geschaffen werden, um die weiteren Schritte anzugehen. Dabei ist vorgesehen, dass sich der Beitrag der Einwohnergemeinden reduziert, wenn die Rechnung des Kantons besser abschliesst als budgetiert. Der Regierungsrat hat das entsprechende Gesetz nun zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.
Kosten- und Steuerstrukturen werden analysiert
Parallel dazu werde gemeinsam eine vertiefte Analyse der Kosten- und Steuerstrukturen des Kantons und der Einwohnergemeinden durchgeführt. Ziel sei es, die Kostenentwicklung im Vergleich mit ähnlich strukturierten Kantonen und Gemeinden aufzuzeigen und Bereiche mit Optimierungspotenzial zu identifizieren. Die Ergebnisse sollen als objektive Grundlage für die Erarbeitung von konkreten Massnahmen dienen.
Für die Analyse werden sowohl kantonale Aufgabenbereiche als auch die Strukturen der Einwohnergemeinden untersucht. Dabei werden Vergleiche mit ausserkantonalen Referenzgemeinden und Kantonen vorgenommen.
Breite Unterstützung für das weitere Vorgehen
Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses konnten die Einwohnergemeinden bereits zum Kostenverteiler und zur Durchführung einer Analyse der Kosten- und Steuerstruktur Stellung nehmen, schreibt der Kanton. Sämtliche Einwohnergemeinden unterstützten die vorgeschlagene Stossrichtung und würden damit eine wichtige Grundlage für die weiteren politischen Beratungen legen.
Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann-Hurschler zeigt sich erfreut über die Unterstützung der Einwohnergemeinden: «Dass sich alle Einwohnergemeinden hinter dem vereinbarten Vorgehen versammeln, ist ein starkes Zeichen. Die Analyse der Kosten- und Steuerstrukturen bilden die Grundlage, um die finanziellen Herausforderungen langfristig und gemeinsam anzugehen», wird sie in der Mitteilung zitiert.
«Dass alle Einwohnergemeinden den Verteilschlüssel und die gemeinsame Analyse unterstützen, zeigt, dass wir bereit sind, die finanziellen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Nun geht es darum, die Zeit zu nutzen und auf einer fundierten Datengrundlage die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen», wird Bruno Vogel, Gemeindepräsident von Alpnach, zitiert.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 18. Dezember 2026. Der Kantonsrat wird am 11. März 2027 über die Vorlage beraten. Die Inkraftsetzung ist rückwirkend auf den 1. Januar 2027 geplant. (rwi)



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