Uri

Gemeinden profitieren von guter Finanzlage

Die Finanzdirektion hat die Urner Gemeinden zur jährlichen Informationstagung eingeladen. Im Fokus stand die Entwicklung der Kantons- und Gemeindefinanzen.
Sie referierten an der Gemeindetagung (von links): Walter Schuler, Amt für Steuern, Finanzdirektor Urs Janett, Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind und Michael Bissig, Generalsekretär Finanzdirektion.
Bild: zvg

Die Finanzdirektion hat die Urner Gemeinden am 2. Juli 2026 zur alljährlichen Informations- und Diskussionsrunde eingeladen. Ebenfalls anwesend war der Volkswirtschaftsdirektor, der über eine angedachte Änderung im Bereich der Quellensteuern informierte.

Urban Camenzind erklärte, dass angesichts der zahlreichen quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden im Tourismusresort Andermatt sowie beim Bau der zweiten Gotthardröhre im Bereich der Quellensteuer von Kurzaufenthaltern verschiedene Massnahmen vorgesehen sind. Diese sollen ab 2027 umgesetzt werden. Die Quellensteuereinnahmen sollen dadurch künftig jener Gemeinde zufliessen, in der die betroffenen Arbeitnehmenden tatsächlich wohnen. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Quellensteuereinnahmen aus Uri abfliessen, wie es in einer Mitteilung der Finanzdirektion heisst.

Massnahmenpaket zeigt erste Wirkung

Finanzdirektor Urs Janett blickte zurück auf Kennzahlen der Kantonsrechnung von 2015 bis 2025. Nach einer längeren Phase mit tendenziell tiefer Selbstfinanzierung, hohen Nettoinvestitionen und steigender Verschuldung zeigte sich in der Kantonsrechnung 2025 ein deutlich freundlicheres Bild. 2025 resultierte ein Überschuss von 13,6 Millionen Franken. Ausschlaggebend für das positive Ergebnis waren insbesondere die Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie höhere Erträge aus den kantonalen Steuern. Aber auch das Massnahmenpaket 2024 zeigte eine erste positive Wirkung. Es habe deutlich zur Dämpfung des Kostenwachstums beigetragen und sei für einen anhaltend tragbaren Haushalt unerlässlich.

Die Gemeinden präsentierten in der Rechnung 2025 mehrheitlich gute bis sehr gute Ergebnisse. 15 Gemeinden konnten einen Ertragsüberschuss erzielen, in vier Gemeinden schloss die Rechnung mit einem Defizit ab. Die Gemeinden erzielten kumuliert einen Überschuss von 13,4 Millionen Franken. Auch bezüglich Verschuldung stehen die Gemeinden sehr gut da. Kumuliert haben sie ein Nettovermögen von 21,7 Millionen Franken.

Höhere Erträge freut Gemeinden

Aus den provisorischen Zahlen zum innerkantonalen Finanzausgleich ist ersichtlich, dass sich die elf Nehmergemeinden über höhere Erträge aus dem Ressourcenausgleich freuen dürfen. Wie Michael Bissig, Generalsekretär der Finanzdirektion, zeigte, erhalten sie rund 8,8 Millionen Franken und damit 1,4 Millionen mehr als im Vorjahr. Davon werden 5,7 Millionen durch den Kanton und 3,1 Millionen Franken durch die ressourcenstarken Gemeinden finanziert. Seit der Einführung des neuen Finanz- und Lastenausgleichs im Jahr 2008 hat sich der Ressourcenausgleich mehr als verdoppelt. Zusammen mit dem Lastenausgleich werden rund 13,6 Millionen Franken ausgeschüttet (Vorjahr 12,2 Mio. Franken).

Angesichts steigender Anforderungen in zahlreichen Aufgabenbereichen wolle der Regierungsrat gemeinsam mit den Gemeinden eine umfassende Überprüfung der Aufgaben- und Finanzstrukturen vornehmen. Gemäss Urs Janett sei es das Ziel, Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle an die heutigen und zukünftigen Herausforderungen anzupassen. In einem ersten Schritt sei man jetzt daran, die Ziele und den Umfang des Projektes sowie das Vorgehen abzustecken. Dazu lief bis Ende Juni 2026 eine Befragung bei allen Gemeinden und in den Direktionen der kantonalen Verwaltung. Über den Sommer werden die Rückmeldungen ausgewertet und zur weiteren Behandlung in der Arbeitsgruppe aufbereitet.

Abschaffung Eigenmietwert verkraftbar

Walter Schuler, Stellvertreter des Amtsleiters, informierte über die laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der anstehenden Teilrevision des Steuergesetzes. Im Fokus dieser Revision stehen die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, die Prüfung der Einführung einer Objektsteuer und die bevorstehende allgemeine Neuschätzung der Grundstücke.

Mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung muss der Kanton Uri sein Steuergesetz bis spätestens am 1. Januar 2029 an das geänderte Bundesrecht anpassen. Bereits am 11. März 2026 hatte der Regierungsrat über die Grundsatzentscheide zur Umsetzung informiert und er wird voraussichtlich im Herbst das Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision eröffnen.

Die geänderte Bundesverfassung räumt den Kantonen das Recht ein, eine Objektsteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitwohnungen einzuführen. In diesem Zusammenhang prüfte die Finanzdirektion die Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwertes auf Zweitwohnungen. Für die Mehrheit der Gemeinden dürften die Ertragsausfälle «gut verkraftbar» sein. (rwi/zvg)

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