Auf Antrag der Gemeinde Malters will der Kanton Luzern auf mehreren Hauptachsen im Dorfzentrum Tempo 30 einführen: und zwar auf Abschnitten der Luzern- und Schwarzenbergstrasse sowie der Hellbühlstrasse. Doch nun wird dies zum Fall für das Kantonsgericht. Gegen die entsprechenden Verkehrsanordnungen ist eine Beschwerde eingegangen, wie das Kantonsgericht auf Anfrage mitteilt. Wer die Beschwerde eingereicht hat, gibt das Gericht nicht bekannt.
Tempo 30 wird auch andernorts bekämpft, etwa bei der Luzerner Baselstrasse. Dort gehen die Verbände TCS und Astag gerichtlich gegen die Herabsetzung des Tempolimits vor. Für die Malterser Beschwerde seien sie aber nicht verantwortlich, heisst es seitens der Verbände. ( std )
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