notifications
Luzern

Frauen aus der Region Luzern verurteilt, weil sie Teil einer Drogenbande waren

Die beiden Beschuldigten erhalten vom Kriminalgericht Freiheitsstrafen von zwei und drei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft und die Luzerner Polizei haben unter dem Aktionsnamen «Silga» gegen mehrere Personen ermittelt, die Kokainhandel im grossen Stil trieben. Am 13. Mai 2018 konnten bei einem koordinierten Zugriff vier Personen festgenommen werden. Es handelte sich um zwei Paare. Gegen die beiden Frauen, eine 47-jährige Schweizerin, die im Nahen Osten geboren wurde, und eine Staatsangehörige der Dominikanischen Republik (37) liegen nun die Urteile vor.

Die ältere der Beschuldigten wurde vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt verurteilt. Die Frau beteuerte bei der Verhandlung am 14. Januar 2020, dass sie sich für ihre Vergehen schäme:

«In unserem Kulturkreis ist es für eine Familie eine Schande, mit solchen Taten in Verbindung gebracht zu werden.»

Ihre Aussage, nur aus Liebe zu ihrem damaligen Partner in die Drogengeschäfte reingerutscht zu sein, wirkte glaubwürdig. Die Frau wurde denn auch «nur» wegen Gehilfenschaft zur mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, notabene begangen als schwerer Fall, für schuldig befunden.

Beziehung zu Drogenhändler

Die Beschuldigte führte während rund zwei Jahren eine Beziehung mit einem Mann, der intensiv in den Drogenhandel involviert war. Dieser führte vom 1. Juni 2016 bis zu seiner Festnahme rund 35 Kilogramm Kokain in die Schweiz ein. Die Beschuldigte wusste über die Drogengeschäfte ihres Freundes Bescheid und begleitete ihn sechsmal in die Niederlande, um dort Kokain und Ecstasy zu erwerben.

Sie war geständig, beim Erwerb, dem Transport und der Einfuhr in die Schweiz von mindestens 8,5 Kilogramm Kokain dabei gewesen zu sein. Auch hatte sie mindestens einmal Drogengeld von der 37-jährigen Frau aus der Dominikanischen Republik übernommen und an ihren Partner übergeben. Sie stellte ihre Hilfeleistungen wiederholt den gleichen Komplizen zur Verfügung. Ihre Tatbeiträge sind laut dem Urteil von untergeordneter Bedeutung, dennoch sei sie Teil einer Bande gewesen.

Bei ihrer Festnahme und der anschliessenden Hausdurchsuchung an ihrem Wohnort in der Region Luzern konnten 30'000 Euro sichergestellt werden. Die Beschuldigte hatte nie direkten Kontakt mit Kokain. Sie zeigte sich bei den Befragungen der Untersuchungsbehörden stets geständig und sie war einsichtig. Ihr wurde eine gute Prognose gestellt. Sie hatte eine feste Anstellung. Weil sie kompetent und zuverlässig ihrer Arbeit nachgegangen sei, fand sie auch nach ihrer Untersuchungshaft von 24 Tagen weiterhin eine Anstellung bei ihrem Arbeitgeber.

Jüngere Frau war aktiver beteiligt

Die jüngere Beschuldigte war aktiver ins Drogengeschäft involviert. Sie hatte ihrem Partner und Mittäter mindestens zweimal Kokain ausgehändigt. Zudem half sie regelmässig, Kokain zu wägen sowie abzupacken und war als Kurierfahrerin tätig. Zudem hatte sie mehrfach Handlungen vorgenommen, welche geeignet waren, die Ermittlung der Herkunft von fremden Vermögenswerten zu vereiteln. So tätigte sie mittels Finanztransferinstituten 117 Überweisungen von total rund 100'000 Franken an Familienangehörige in der Dominikanischen Republik. Davon waren 30'000 Franken Drogengeld.

Sie profitierte gemäss dem Urteil vom Juli 2017 bis zu ihrer Festnahme vom Drogenhandel, indem sie von ihrem Lebenspartner nebst Nahrungsmitteln, Bekleidung und Flugreisen in die Heimat monatlich 3000 bis 4000 Franken erhalten hatte. Dies im Wissen, dass es sich dabei um Drogengeld handelte. Die Taten übte sie als Beruf oder zumindest als Nebenbeschäftigung aus, heisst es im Urteil. Die Frau hielt sich zudem unbewilligt in der Schweiz auf und ging einer nicht bewilligten Tätigkeit als Tänzerin nach.

Das Kriminalgericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon 12 Monate unbedingt. Ausserdem wurde ein Landesverweis von 10 Jahren verhängt. Bei beiden Verhandlungen kam das abgekürzte Verfahren zur Anwendung.

Kommentare (0)