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Kanton Nidwalden

Fragen zur Umsetzung der neuen  Immobilienbewertung

Eine Interpellation im Landrat verlangt Auskunft über die Ausgestaltung der neu gestaffelten Bewertung von Liegenschaften.

Die neue kantonale Immobilienbewertung beschäftigt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Nidwalden weiterhin stark. Die Rückmeldungen aus der Herbstveranstaltung des Hauseigentümerverbands vom 6. November im Pestalozzisaal Stans hätten gezeigt, dass insbesondere die gestaffelte Einführung über bis zu sieben Jahre Fragen zur Gleichbehandlung und Planbarkeit aufwerfe, schreibt der Verband in einer Mitteilung.

Als direkte Folge dieser Diskussionen sei im Landrat eine Interpellation zur Umsetzung der neuen Immobilienbewertung eingereicht worden. Der Vorstoss werde von einer Mehrheit der Landrätinnen und Landräte mitgetragen und sei damit überparteilich breit abgestützt. Initiiert worden sei er von Dominik Steiner (FDP, Ennetbürgen), gemeinsam mit Toni Niederberger (SVP, Stans) und Brigitte Poletti (Mitte, Hergiswil).

Breite politische Unterstützung für Klärung

Dass der Vorstoss von einer Mehrheit des Landrats unterzeichnet worden sei, unterstreiche die Relevanz des Anliegens, so die Mitteilung weiter. Unabhängig von Parteizugehörigkeiten besteht Konsens darüber, dass bei der Umsetzung einer solch grundlegenden Reform Rechtsgleichheit, Transparenz und Verlässlichkeit zentrale Leitlinien sein müssen. «Die breite Unterstützung im Landrat zeigt, dass es hier nicht um Parteipolitik geht, sondern um ein gemeinsames Interesse an einem fairen, nachvollziehbaren Steuersystem», wird Dominik Steiner zitiert.

Gleichbehandlung in der Übergangsphase

Mit der neuen Immobilienbewertung hat der Kanton Nidwalden ein modernes, einheitliches Bewertungssystem eingeführt. Die gestaffelte Umsetzung führe jedoch dazu, dass Eigentümerinnen und Eigentümer je nach Zeitpunkt der Neubewertung über Jahre hinweg unterschiedlich besteuert würden, obwohl vergleichbare Liegenschaften vorlägen. «Wenn gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden, entsteht Unsicherheit. Gerade bei Steuern braucht es einfache, verständliche und gleiche Regeln für alle», so Toni Niederberger.

Die Diskussion erhalte zusätzliches Gewicht durch die auf Bundesebene beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum, die voraussichtlich ab Steuerperiode 2028 umgesetzt wird. Damit entfällt das fiktive Mieteinkommen, gleichzeitig werden Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen eingeschränkt. «Wenn kantonale und nationale Reformen zeitlich zusammenfallen, braucht es besonders sorgfältige Übergangslösungen. Die breite Unterstützung im Landrat zeigt den Willen, diese Fragen frühzeitig zu klären». sagt Brigitte Poletti

Die Interpellation richte sich ausdrücklich nicht gegen die Steuerverwaltung. Ziel sei vielmehr eine sachliche politische Klärung, unter anderem zu folgenden Punkten:

  • Wie kann die Rechtsgleichheit während der gestaffelten Umsetzung gewährleistet werden?
  • Welche Alternativen zur mehrjährigen Staffelung wurden geprüft, insbesondere unter Nutzung digitaler Möglichkeiten?
  • Wie lässt sich die kantonale Immobilienbewertung sinnvoll mit der Abschaffung des Eigenmietwerts koordinieren? (zvg/mu)
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