Die Totalrevision des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) wird in allen Urner Gemeinden gutgeheissen. In Realp kam mit 90,8 Prozent die grösste Zustimmung, in Hospental mit 51,6 Prozent die knappste zu Stande. Der kantonale Durchschnitt lag bei 79,2 Prozent.
Ausschlaggebend für die Schaffung eines Gebäudeversicherungsgesetzes war das Unwetter 1987, das grosse Schäden anrichtete. Weil damals eine Gebäudeversicherungspflicht fehlte, waren zahlreiche betroffene Gebäude unter- oder teilweise gar nicht gegen Elementarschäden versichert. Im März 1993 wurde dann das Gebäudeversicherungsgesetz vom Volk gutgeheissen. Das geltende Gesetz ist somit seit fast 30 Jahren unverändert in Kraft.
Eine Überarbeitung drängte sich auf. «Die vorliegende Totalrevision beinhaltet grossmehrheitlich formelle Änderungen und bezweckt, das Gesetz rechtssicherer, übersichtlicher und für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und besser lesbar zu machen», heisst es dazu in der Botschaft zur Abstimmung. Das Gesetz wurde einer Totalrevision unterzogen und wieder auf den neusten Stand gebracht. Landrat und Regierungsrat standen denn auch klar hinter der Totalrevision des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) und auch die Parteien hatten die Ja-Parole beschlossen.