
Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana mit 40 Toten und 116 Verletzten rufen der Kanton Luzern und die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) die Verantwortlichen eindringlich zur konsequenten Einhaltung der Brandschutzvorschriften auf. Im Hinblick auf die bevorstehenden Fasnachtsanlässe mit erhöhtem Personenaufkommen richtet sich der Appell insbesondere an Gastrobetriebe und Veranstalter. Diese müssten sicherstellen, dass sämtliche Vorschriften umgesetzt werden, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung.
Die GVL erinnert in einem Schreiben an die rund 1700 Gastrobetriebe im Kanton Luzern daran, dass die Eigentümerinnen und Betreiber die volle Verantwortung für den Brandschutz tragen. Das Unglück in Crans-Montana habe auf schmerzhafte Weise gezeigt, wie wichtig klare Regeln und deren konsequente Umsetzung seien.
Konkret weist die GVL im Schreiben auf mehrere Sicherheitsaspekte hin: Die maximal zulässige Personenbelegung müsse strikt eingehalten werden, Fluchtwege seien jederzeit freizuhalten und gut sichtbar zu kennzeichnen. Für Dekorationen dürfen ausschliesslich nicht brennbare oder schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Zudem müssen genügend funktionstüchtige Feuerlöscher vorhanden sein.
Besonders deutlich fällt der Hinweis zu Feuereffekten aus: In Räumen mit grosser Personenbelegung sind offenes Feuer – etwa Wunderkerzen – sowie Feuerwerksartikel verboten. Darüber hinaus sind die Betriebe angehalten, ihr Personal gezielt auf den Ernstfall vorzubereiten. Dazu gehören Schulungen zu Alarmierung, Evakuation und Erster Hilfe. Ziel ist es, die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Kanton will rechtliche Grundlagen überprüfen
Je nach Art und Risiko eines Anlasses soll vor Veranstaltungsbeginn ein Augenschein der finalen Einrichtung erfolgen, etwa durch Vertreter der Feuerwehr, der Gemeindeverwaltung oder des Hausdienstes. Zusätzlich wurden die Gemeinden gebeten, die örtlichen Fasnachtsorganisationen sowie Betreiberinnen und Betreiber privater Veranstaltungsorte gezielt zu sensibilisieren und sie ausdrücklich auf ihre Verantwortung im Bereich Brandschutz hinzuweisen.
Parallel dazu haben das Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie die GVL eine Sensibilisierungskampagne gestartet. Auch Städte und Gemeinden werden in die Pflicht genommen, insbesondere dort, wo öffentliche Veranstaltungslokale vermietet werden.
Zudem hat der Kanton Luzern angekündigt, die bestehenden rechtlichen Grundlagen und auch die Kontrollpraxis zu überprüfen und dabei Erkenntnisse aus der Brandkatastrophe in Crans-Montana einfliessen zu lassen. Dabei soll die Durchsetzung der Brandschutzvorschriften weiter verbessert werden, damit die Fasnacht im Kanton Luzern sicher gefeiert werden kann.

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