Neues Jahr, neue Steuererklärung. Hier können Sie für das elektronische Ausfüllen die Steuersoftware herunterladen. Gegenüber der Version für die Steuerperiode 2020 wurden einige technische Feinjustierungen vorgenommen und Kundenwünsche realisiert, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Dies verursachte auch Kosten für die Steuerzahler, wie unsere Zeitung berichtete.
Auf der Webseite der Dienststelle Steuern wurden zusätzliche Erklär-Videos und schriftliche Anleitungen zu speziellen Fragestellungen aufgeschaltet. «Mit eFiling spart der Kanton pro Jahr rund 500’000 Franken. Im 2021 wurden bereits über 100’000 Steuererklärungen digital eingereicht, 25 Prozent mehr als im Vorjahr – das spart Zeit und Kosten und schont überdies die Umwelt», so der Kanton. Wer die Steuererklärung in Papierform an das Scan-Center einreichen möchte, kann dies jedoch weiterhin machen.
Fristverlängerungen am Online-Schalter
Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung ist auf dem zugestellten Formular aufgedruckt. Wer mehr Zeit braucht, kann im Online-Schalter die Frist kostenlos verlängern.
Gegenüber 2020 ist für die Steuerperiode 2021 nur der maximal mögliche Abzug für Beiträge an die Säule 3a angepasst worden. Die 2020 wegen der Covid-19-Pandemie ergriffenen steuerlichen Massnahmen gelten auch für die Steuerperiode 2021: Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2021 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Nebenerwerb) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug in der Regel einen Abzug für Homeoffice-Kosten aus. Weitere Erläuterungen zu den steuerlichen Covid-19-Massnahmen finden Sie hier.