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Nidwalden

Das kantonale Planungs- und Baugesetz hält nun auch in Ennetbürgen Einzug

Die Umsetzung des Gesetzes ist in acht von elf Gemeinden abgeschlossen.

Die Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) aus dem Jahr 2014 brachte eine gewichtige Änderung, was die Bebaubarkeit eines Grundstücks betrifft. So wird laut einer Medienmitteilung des Regierungsrats der Nutzkörper über das sogenannte Hüllenmodell berechnet, die Geschossigkeit und Ausnützungsziffer sind weggefallen. Die Einführung des neuen Gesetzes erfolge gemeindeweise. Voraussetzung dafür sei, dass die kommunalen Ortsplanungen rechtsverbindlich an das neue Planungs- und Baugesetz angepasst worden seien.

Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ennetbürger Ortsplanung genehmigt.
Bild: Florian Pfister (Ennetbürgen, 23. Oktober 2021)

Mit Ennetbürgen habe nun eine weitere Gemeinde dieses langjährige Verfahren abgeschlossen. Der Regierungsrat habe die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt. Im nächsten Schritt werde der Gemeinderat den Zeitpunkt des Inkrafttretens festlegen.

Noch seien allerdings nicht alle Punkte bereinigt. So erachte der Regierungsrat zum Beispiel den Verzicht auf die Unterschutzstellung von schutzwürdigen Einzelbäumen oder Baumreihen als unzulässig. Die Gemeinde sei verpflichtet, das Naturschutzinventar bis Ende 2027 zu überarbeiten und entsprechende Objekte unter Schutz zu stellen.

Einschränkungen ausserhalb der Bauzone

Ausserdem seien Bestimmungen für bauliche Erweiterungen in den Sondernutzungszonen Schreinerhaus, Trogen, Honegg, Obermatt und Schützenhaus nicht genehmigt worden. Ausserhalb der Bauzone seien bauliche Entwicklungen nur eingeschränkt möglich.

Bestehende Bauten und ihre Umgebung müssten im Wesentlichen unverändert bleiben. Deshalb werde auch die neue Sondernutzungszone Honegg auf den Umfang der öffentlichen Auflage beschränkt. Eine weitergehende Ausdehnung wäre mit dem Bundesrecht und der Waldgesetzgebung nicht vereinbar.

In drei Gemeinden ist die Einführung noch ausstehend

Inzwischen haben acht von elf Gemeinden ihre Ortsplanungen ins neue Recht überführt. In der Genehmigungsphase beim Regierungsrat befinden sich aktuell die Ortsplanungsrevision von Dallenwil und Emmetten. Der Entscheid wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet.

Beckenried hat die Ortsplanungsrevision 2025 verabschiedet. Die Einreichung beim Kanton zur Genehmigung steht noch aus.

Bis zum Inkrafttreten der Ortsplanungsrevision gilt in diesen drei Gemeinden das bisherige Baugesetz. Die Umsetzungsfrist für das neue Planungs- und Baugesetz läuft am 1. Januar 2027 aus. (zvg/mu)

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