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ELEMENTARSCHÄDEN: Staatsgarantie für Nidwaldner Sachversicherung soll fallen

In Nidwalden soll der Kanton künftig nicht mehr für die Verbindlichkeiten der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) haften. Die Regierung plant mit einer Totalrevision der gesetzlichen Vorgaben unter anderem die Abschaffung der Staatsgarantie für die Anstalt.
Das Geschäftsgebäude der Nidwaldner Sachversicherung (NSV). (Bild: Geri Wyss)

Wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Montag mitteilte, schickte der Regierungsrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Weiter soll explizit im Gesetz festgeschrieben werden, dass die NSV regelmässig finanzielle Beiträge an Präventionsmassnahmen spricht. Dadurch soll die öffentliche Hand jährlich rund 510'000 Franken sparen. Bisher leistete die NSV die Beiträge freiwillig.

Zur Abschaffung der Staatsgarantie schreibt der Regierungsrat, dass Nidwalden der einzige Kanton sei, der heute noch eine subsidiäre Haftung des Staates für die Verbindlichkeiten der Versicherungsanstalt kenne. Diese sei durch die Pflicht zur Bildung ausreichender Sicherheiten sowie durch die Rückversicherung beim Interkantonalen Rückversicherungsverband und die Interkantonale Risikogemeinschaft langfristig gesichert.

Mit der Totalrevision soll das Gesetz zur NSV unter anderem Vorgaben der Verfassung angepasst, entschlackt und die Kompetenzen klarer geregelt werden. Die Versicherung agiert als selbständige Anstalt unabhängig. Der Landrat behält noch die Oberaufsicht. Zudem sind Anpassungen an die aktuellen Standards und Bedingungen der Versicherungsbranche vorgesehen.

Weiter soll etwa die kaum mehr in Anspruch genommene Schätzungs-Beschwerdekommission abgeschafft werden. Um Beschwerdefälle soll sich neu der Regierungsrat kümmern. Dieser schreibt, es erscheine unverhältnismässig, für einige wenige Fälle eine Spezialbeschwerdeinstanz zu unterhalten.

Die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) versichert Gebäude und Mobiliar gegen Feuer- und Elementarschäden im Umfang von über 18 Milliarden Franken. Sie finanziert sich selber aus Prämien und Präventionsbeiträgen der Versicherten sowie Kapitalerträgen.

Die Vernehmlassungsfrist zur Totalrevision des Sachversicherungsgesetzes läuft bis am 28. April. Der Landrat soll sich im Oktober und November mit der Vorlage befassen. In Kraft treten soll sie Anfang 2018. (sda)

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