Linda Leuenberger
Der Hauseigentümerverband (HEV) und der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) des Kantons Luzern haben in den vergangenen zwei Jahren einen neuen Muster-Mietvertrag ausgearbeitet. Er basiert auf dem alten Luzerner Mietvertrag, der zuletzt im Jahre 2010 revidiert wurde, und regelt das Verhältnis zwischen Vermieter- und Mieterschaft. Er kann per sofort bei Wohnungs- und Geschäftsraumvermietungen angewendet werden.
Mit dem neuen Mietvertrag werden die gegenseitigen Verbindlichkeiten gestärkt, heisst es an der gemeinsamen Pressekonferenz des HEV und des MV. Aber warum ist das wichtig?
Fairness für den Wohnfrieden
«Wir kennen es alle», sagt Mark Schmid, ehemaliger Präsident des MV, «man findet eine neue Wohnung und hat dann – ‹friss oder stirb› – kaum eine andere Wahl, als den Mietvertrag genau so wie von der Vermieterschaft ausgehändigt, zu unterschreiben.» Eigentümer und Verwaltungen gestalten gemäss Schmid die Verträge oft nach eigenen Interessen. Häufig auch so, dass sie nicht mehr dem Mietrecht entsprechen. Er führt aus:
«Mieterinnen und Mieter haben also ein grosses Interesse daran, einen Vertrag zu unterschreiben, der vom MV abgesichert ist.»
Dies erleichtere auch Beratungen im Falle eines Konflikts und entlaste die Schlichtungsbehörden und Gerichte. Der Vertrag sei die Basis für Fairness in Mietverhältnissen – mit ihm lasse sich der Wohnfrieden in Luzern wahren.
Nachteile entstehen für beide Parteien keine, sind sich die Vertreter des HEV und des MV einig. «Es ist das Gesamtpaket, das zählt», sagt Armin Hartmann, Präsident des Hauseigentümerverbands.
«Für die Vermieter ist der neue Mietvertrag attraktiv, weil er Rechtssicherheit bietet und klare Verhältnisse schafft.»
Änderungen betreffen mehrere Bereiche
Überarbeitet wurde das Mietvertragsformular sowie die Allgemeinen Bedingungen, in welchen die Details geregelt werden. Folgende Punkte sind betroffen:
- Kündigungstermine sind jeden Monat, ausgenommen Dezember (bisher nur März, Juni und September).
- Ausserordentliche Kündigungstermine sind auch Mitte Monat möglich.
- Die Möglichkeit der Mietzinskautionsversicherung wurde eingeführt.
- Bei den Heiz- und Nebenkosten wurden Vereinfachungen und Klärungen vorgenommen.
- Die Darstellung der Mietzinsberechnung wurde vereinfacht.
- Individuelle Absprachen können hinzugefügt werden.
- Die Regelungen des Kleinunterhalts wurden an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
- Vermieter müssen bauliche Veränderungen 60 Tage im Voraus ankündigen.
- Regelungen für Elektrofahrzeuge und Elektrovelos wurden aufgeführt. Zudem wurden neue Positionen wie ZEV (Zusammenschluss Eigenverbrauch Eigenstromerzeugungsanlagen) geschaffen.
- Die digitale Wohnungsabnahme wurde geregelt.
Der neue Mietvertrag wird von anderen Sozialpartnern wie dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft Sektion Zentralschweiz (SVIT), dem Hauseigentümerverband Kriens und dem Luzerner Sachwalterverband sowie von der Schlichtungsbehörde Luzern unterstützt. Die neuen Dokumente können per sofort beim HEV oder dem MV bezogen werden.
Dank Kompromissbereitschaft zur Einigung
Dass sich die beiden Verbände, die ihren Naturellen entsprechend in vielen Belangen gegenteilige Interessen hegen, auf eine Version des Vertrages einigen konnten, sei schweizweit eine Seltenheit, so Armin Hartmann:
«Andere Kantone können das nicht.»
In Luzern habe die Einigung vor allem deswegen so gut geklappt, weil die beiden Verbandsvorstände Kompromissbereitschaft bewiesen hätten, sagt Armin Hartmann. Cyrill Studer-Korevaar, ehemaliger Geschäftsleiter des MV, nennt einen weiteren Faktor: «In Luzern kennen wir keine so krassen Vermieterprivilegien wie in anderen Städten. Die Kluft zwischen Vermieter und Mieter und der Leidensdruck sind hier viel kleiner.»
Der revidierte Luzerner Mietvertrag sei «ein Meilenstein, ein historisches Dokument», sagt Hartmann.
«Wir hoffen, ein Signal in andere Kantone zu senden – so könnte der Wohnfrieden in der gesamten Schweiz gestärkt werden.»
Weitere Informationen sind unter mieterverband.ch/mv-lu oder unter hev-luzern.ch zu finden.

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