Kanton Uri

Ehemalige Heim- und Pflegekinder: So sieht die Situation in Uri aus

Die Regierung hat eine Interpellation von Adriano Prandi (SP, Altdorf) beantwortet. Sie betont, dass für persönliche Beratung und Hilfe Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten besteht.

Zurzeit sind im Kanton Uri sieben Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und fünf in Kinder- und Jugendinstitutionen untergebracht. Das hält die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation von Adriano Prandi (SP, Altdorf) fest. Dieser hatte gefordert, die Situation ehemaliger Heim- und Pflegekinder ernst zu nehmen und zu verbessern. Die Betroffenenorganisation «Careleaver Schweiz» mache auf die Missstände aufmerksam und wolle mit ihrem Fachwissen an konstruktiven und neuen Lösungen mitarbeiten. Dazu brauche sie Unterstützung auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene, da es auf all diesen Stufen Gesetzeslücken zu schliessen gäbe.

Auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) haben Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung veröffentlicht. Diese würden teilweise bereits umgesetzt, so die Regierung. Beispielsweise werden gemäss Rückmeldung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Kinder in den Platzierungsprozess altersentsprechend einbezogen. «Bei Fremdplatzierungen wird systematisch die Notwendigkeit von Verfahrensbeistandschaften geprüft und es wird überprüft, ob eine Vertrauensperson für das Kind zur Verfügung steht.» Die Begleitung der Pflegekinder sowie der Pflegeeltern werde oft über die Beistandspersonen sowie die Platzierungsorganisationen gewährleistet.

Die Pflegekinderaufsicht im Kanton Uri war bis 31. Dezember 2022 bei der Kesb angesiedelt. Seit 1. Januar 2023 ist die Aufgabe beim Amt für Soziales. Damit ist Uri einer der hier infrage stehenden Empfehlungen der SODK/Kokes gefolgt, wonach die Aufsicht über die Pflegefamilien vom Platzierungsentscheid organisatorisch zu entflechten ist. Im Rahmen der Pflegekinderaufsicht wird bei jeder Pflegefamilie jährlich mindestens ein Hausbesuch durchgeführt.

Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten ist gewährleistet

In aller Regel errichtet die Kesb bei der Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie eine Erziehungsbeistandschaft. Mit der Volljährigkeit endet diese von Gesetzes wegen. Falls weiter Unterstützungsbedarf besteht, kann die Beistandsperson die Errichtung einer Erwachsenschutzmassnahme beantragen. Die Kesb führt dann ein Abklärungsverfahren durch und errichtet eine Erwachsenenbeistandschaft, falls die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erwachsenenschutzmassnahme nicht gegeben, ist es Sache des zuständigen Sozialdiensts, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu gewähren oder Fachstellen zu vermitteln, die die Betroffenen unterstützen können. Careleaver, also ehemalige Heim- und Pflegekinder, haben Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten innerhalb von Kanton und Gemeinde für die persönliche Beratung und Hilfe. «Die regionalen Sozialdienste und die Jugend- und Elternberatung Kontakt Uri sind für alle Bürgerinnen und Bürger des Kantons Uri offen», so die Regierung.

Grundsätzlich haben die Eltern die Kosten von Kindesschutzmassnahmen zu tragen. Sind sie dazu nicht in der Lage, übernimmt subsidiär die Gemeinde gemäss Sozialhilfegesetz den Fehlbetrag. Bei kostenintensiven Massnahmen – Fremdplatzierungen sind dies immer – muss die Kesb die kostenpflichtige Gemeinde anhören. «Allerdings darf die Behörde bei der Entscheidungsfindung das Wohl und die Bedürfnisse des betroffenen Kindes nicht finanziellen Überlegungen unterordnen», hält die Regierung fest.

Sozialhilfegesetz kommt in die Vernehmlassung

Der Entwurf des revidierten Urner Sozialhilfegesetzes befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Im Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen, dass wirtschaftliche Hilfe, die jemand für sich selbst während seiner Minderjährigkeit oder bis zum Abschluss einer Erstausbildung bis maximal ins 25. Altersjahr bezogen hat, nicht zurückzuerstatten sind. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass in Zukunft Kinder und Jugendliche nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die im Rahmen einer Platzierung entstanden sind.

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