Luzern

Ebikon: Ist die Abstimmungsbroschüre zur Sagenmatt diesmal korrekt?

Die Abstimmung über den Bebauungsplan Sagenmatt wird am 29. November nachgeholt. Der Gemeinderat hat die Mängel in der Info-Broschüre behoben. Auf eine Visualisierung der umstrittenen Gebäudehöhen verzichtet er aber diesmal.
(Visualisierung: PD/Moyreal)

Roman Hodel

Roman Hodel

Wegen «schwerwiegender Mängel» in der Botschaft des Ebikoner Gemeinderats zum Bebauungsplan Sagenmatt hat der Luzerner Regierungsrat die entsprechende Abstimmung vom 27. September sistiert – neu befinden die Ebikoner am 29. November darüber. Die Mängel betrafen hauptsächlich die Kurzversion der Botschaft, welche per Post an die Bevölkerung geschickt wurde. Nun hat der Gemeinderat die bislang nur online verfügbare Langversion als Vorlage genommen und überarbeitet. In diesen Tagen trifft die 80 Seiten dicke Botschaft in den Briefkästen ein. Entspricht die aktuelle Version nun den Anforderungen? Hier sind die wichtigsten Änderungen im Check:

Mangel 1: Einsprachen waren in der Kurzversion nicht erwähnt

In der nun verschickten Botschaft sind – wie bereits früher in der Langversion – alle Einsprachen erwähnt, sowohl die erledigten, als auch die unerledigten. Es ist jeweils aufgeführt, was die Einsprecher bemängeln, wie der Gemeinderat dazu Stellung nimmt und ob man sich gütlich einigen konnte – oder nicht. Somit wird nicht mehr der Eindruck erweckt, «dass alles zur Zufriedenheit der Einsprecher habe erledigt werden können, was nicht den Gegebenheiten entspricht», wie der Regierungsrat bemängelte.

Mangel 2: Für die Meinungsbildung sind zentrale Abbildungen unlesbar

Dabei ging es um Abbildungen mit Angaben zur Höhe der Gebäude. Auf diese verzichtet der Gemeinderat nun in der neuen Botschaft. «Wir haben verschiedene Grafiken geprüft, doch keine konnte punkto Lesbarkeit überzeugen», sagt Roland Beyeler, Mediensprecher der Gemeinde Ebikon, auf Anfrage. Dafür hat der Gemeinderat nun die Gebäudehöhen der umliegenden und der künftigen Sagenmatt-Häuser aufgelistet. Man erfährt also, dass die bestehenden Nachbarhäuser maximal 22 Meter hoch sind.

Bei der Sagenmatt – nachfolgend eine Visualisierung der Bauherrschaft – beträgt die Höhe im tiefen Teil maximal 16,5 Meter (linker Gebäudeteil), bei acht der neun Aufbauten 26 Meter (rechter Gebäudeteil)...

...und bei einem Aufbau 29 Meter. Weil die Topografie ebenfalls berücksichtigt werden muss, ist bei der Auflistung die Höhe über Meer jeweils angegeben. Somit befindet sich der höchste Punkt des höchsten Sagenmatt-Gebäudes auf 456,8 Meter über Meer, derweil der höchste Punkt des höchsten Nachbargebäudes (Schachenweidstrasse 10) bei 453,35 Metern liegt. Das entspricht einem Höhenunterschied von 3,45 Metern. Wer sich trotz dieser ausführlichen Angaben die Höhendifferenz nicht vorstellen kann – in der Gemeindeverwaltung ist das Modell der Siedlung und der Nachbargebäude ausgestellt.

Die Bauherrschaft stellt die Gebäudehöhen in ihren ebenfalls überarbeiteten Unterlagen wie folgt dar – der höchste Punkt der Gebäude ist jeweils in Höhe über Meer angegeben (ohne Liftaufbauten):

Wie der Darstellung zu entnehmen ist, sind die Zahlen des Projekts etwas tiefer als jene des Bebauungsplans und somit der Botschaft des Gemeinderats. Warum? «Die Höhen des Bebauungsplans wurden absichtlich etwas höher angesetzt als tatsächlich gebaut wird, da die Festlegung erfolgte, als die Planung noch nicht sehr detailliert war», sagt dazu Christian Grewe, Projektleiter von Moyreal Immobilien AG. Die Höhenangaben auf der obigen Darstellung seien weitgehend fix.

Mangel 3: Sonderbauvorschriften «sehr subjektiv» wiedergeben

In der alten Botschaft hatte der Gemeinderat die Sonderbauvorschriften zu wenig umfassend erklärt. Es stand sogar dieser Satz geschrieben: «Das für das Projekt erarbeitete Bebauungskonzept orientiert sich strikt an den Zielvorgaben aus dem Masterplan.» Doch genau dies entsprach nicht der Realität. Neu heisst es in der Botschaft: «Der Bebauungsplan orientiert sich an den Zielvorgaben aus dem Masterplan, weicht jedoch bei der Baudichte, bei den Gebäudelängen und bei den Gebäudehöhen vom Masterplan ab. Dennoch orientiert sich der Bebauungsplan an den allgemeinen Entwicklungszielen des Masterplans und berücksichtigt die öffentlichen Interessen der Ebikonerinnen und Ebikoner.»

Im Unterschied zur früheren Botschaft erklärt der Gemeinderat in der neuen Botschaft anschaulich, warum die Sagenmatt höher und dichter gebaut werden darf. Er erklärt, was ein Bebauungsplan überhaupt ist. Wann kommt er zur Anwendung? Wer entscheidet darüber? Was sind die wichtigsten Unterschiede zu einem gewöhnlichen Baubewilligungsverfahren respektive zu einem Gestaltungsplan? Dieses Grundsätzliche erläutert Bauvorsteher Hans Peter Bienz neu auch in einer rund 6-minütigen Videobotschaft:

Botschaft ist nüchterner verfasst

Was weiter auffällt: Die Tonalität in der neuen Botschaft hat der Gemeinderat angepasst und diverse Adjektive gestrichen. So wurde etwa aus der «hohen Siedlungsqualität» nüchtern die «Siedlungsqualität». Oder ein anderes Beispiel – in der früheren Botschaft hiess es: «Damit sich das neue Sagenmatt Quartier harmonisch in die bauliche Umgebung einbettet, orientieren sich die Gebäudehöhen des neuen Quartiers an den bestehenden Gebäuden.» Neu klingt es wie folgt: «Auf den angrenzenden Parzellen befinden sich mehrheitlich 7- bis 8-geschossige Wohngebäude. Das neue Sagenmatt Quartier nimmt diese Geschossigkeiten anhand von zwei verschiedenen Dachebenen mit zugehörigen Dachgärten auf.»

Ergebnis der externen Untersuchung fehlt noch

Eine externe Untersuchung soll die Umstände analysieren, die zur Absage der Sagenmatt-Abstimmung geführt haben. Warum hat der Gemeinderat mit dem erneuten Urnengang nicht zugewartet, bis deren Ergebnis vorliegt? «Wir haben die vom Regierungsrat beanstandeten, formalen Mängel in der Botschaft behoben und können deshalb die Abstimmung durchführen», sagt Roland Beyeler. Dies sei auch im Interesse der vielen Ebikoner, die sich für eine Wohnung in der Sagenmatt interessieren. Die Bauherrschaft habe keinen Druck ausgeübt, um die Abstimmung möglichst bald stattfinden zu lassen. Bei der externen Untersuchung gehe es letztlich darum zu erkennen, was man intern verbessern kann, damit sich ein solcher Fall nicht wiederhole.

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