In der Nacht auf Samstag, kurz vor 1 Uhr, ereignete sich auf dem Haldi bei Schattdorf ein Selbstunfall mit einem Personenwagen. Das teilte die Kantonspolizei Uri am Samstagvormittag mit.
Ein 17-jähriger Lenker fuhr mit seinem Fahrzeug auf der Wyssstrasse talwärts. Im Bereich Angelingen verlor er aus bislang ungeklärten Gründen die Kontrolle über das Fahrzeug. In der Folge stürzte dieses rund 50 Meter den Abhang hinunter und überschlug sich mehrfach.
Die Urner Polizei weiter: «Der Lenker, sein Beifahrer sowie ein weiterer Fahrzeuginsasse erlitten erhebliche bis schwere Verletzungen. Sie wurden durch die Rettungsdienste zur medizinischen Betreuung ins Kantonsspital Uri sowie in umliegende Spitäler gebracht.»
Der Sachschaden am Fahrzeug beläuft sich auf rund 6000 Franken. Ein beim Lenker durchgeführter Atemalkoholtest fiel positiv aus. Der Lernfahrausweis wurde zuhanden der zuständigen Administrativbehörde abgenommen. Im Einsatz standen laut Polizeiangabnen die Feuerwehren Schattdorf und Haldi, Mitarbeitende der Rettungsdienste Uri, Nidwalden und Schwyz, ein Rapid Responder der Alpinmedic, die Rega sowie die Kantonspolizei Uri.
In der Schweiz ist das Rettungswesen kantonal organisiert, was bedeutet, dass jeder Kanton für die Gewährleistung der medizinischen Notfallversorgung auf seinem Staatsgebiet selbst verantwortlich ist. Trotz dieser föderalen Struktur sind grenzüberschreitende Primäreinsätze im Alltag an der Tagesordnung, da bei einem medizinischen Notfall das Prinzip der nächsten beitragsflichtigen Hilfe gilt. Das Ziel ist es immer, das am schnellsten verfügbare und am besten geeignete Rettungsmittel zum Patienten zu schicken, unabhängig davon, in welchem Kanton die Ambulanz stationiert ist.
Diese Zusammenarbeit wird meist durch interkantonale Vereinbarungen oder Leistungsverträge zwischen den Gesundheitsdirektionen und den Rettungsorganisationen geregelt. Ein klassisches Beispiel ist die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen der Zentralschweiz. Wenn in einem Grenzgebiet wie zwischen Schwyz und Uri ein Unfall geschieht, disponiert die zuständige Sanitätsnotrufzentrale 144 das Fahrzeug, welches den Einsatzort am schnellsten erreichen kann. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich oft in den kantonalen Gesundheitsgesetzen, die eine Zusammenarbeit mit benachbarten Rettungsdiensten explizit vorsehen oder sogar vorschreiben.
Die Abrechnung dieser Einsätze erfolgt in der Regel nach den Tarifen des Kantons, in dem der Rettungsdienst seinen Standort hat, oder gemäss speziellen Tarifvereinbarungen mit den Krankenversicherern. Für die Patienten hat die Kantonsgrenze beim Primäreinsatz normalerweise keine negativen Auswirkungen auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung, da die Notfallrettung als Pflichtleistung gilt. Die Koordination erfolgt über die kantonalen Sanitätsnotrufzentralen, die über die Kantonsgrenzen hinweg miteinander vernetzt sind und bei Bedarf gegenseitig Ressourcen anfordern können. gh

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