Bei Temu, der asiatischen Shopping-App, bekommt man vieles. Das dachte sich wohl auch ein 22-jähriger Zuger als er «für Dekorationszwecke einen symmetrischen Dolch bestellte», wie es im Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft heisst. Sieben Franken kostete dieser. Das Paket von Temu allerdings wurde bei der Einfuhr in die Schweiz am Zoll abgefangen.
Der junge Mann wird der Widerhandlung gegen das Waffengesetz beschuldigt. Dies, weil er laut Strafbefehl nicht vorgängig abklärte, ob er einen solchen Dolch ohne Einfuhrbewilligung überhaupt in die Schweiz schicken lassen kann.
Der Beschuldigte nahm laut Strafbefehl also «wissentlich und willentlich» in Kauf, dass es sich beim bestellten Dolch statt Schmuck vielleicht doch um eine Waffe laut Waffengesetz handeln könnte. Was es laut Staatsanwaltschaft denn auch war.
Der Mann wurde also der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Und zwar, weil im Gesetz unter Artikel 4 , Dolche mit symmetrischer Klinge als Waffen gelten. Laut Bundesamt für Polizei gelten sie als Waffen , «wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende von mehr als 5 Zentimeter und weniger als 30 Zentimeter lange symmetrische Klinge aufweisen».
Der 22-jährige wird zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 90 Franken sowie einer Busse von 360 Franken verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 400 Franken zahlen. Total also 760 Franken, knapp das 109-fache des Messerwerts. Mit Messerschmuck ist auch nichts geworden. Der Dolch wurde beschlagnahmt und vernichtet.

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