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Luzern

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Nachkommen-Erbschaftssteuer

Am 13. Februar wird in Kriens über die Wiedereinführung der Nachkommen-Erbschaftssteuer abgestimmt. Das müssen Sie über die Vorlage wissen.
Blick vom Sonnenberg auf Kriens. (Bild: Patrick Hürlimann (Kriens, 15. August 2020))

Stefan Dähler

Was ist die Nachkommen-Erbschaftssteuer überhaupt?Im Kanton Luzern wird eine Erbschaftssteuer erhoben. Diese kommt zur Anwendung, wenn jemand von einer verstorbenen Person Vermögen erbt. Direkte Nachkommen (Kinder und Enkel) sind von dieser kantonalen Steuer befreit. Den Gemeinden steht es allerdings frei, direkte Nachkommen trotzdem zu besteuern. Der Erlös geht vollumfänglich an die Gemeinde, wobei sie dort fällig wird, wo die verstorbene Person gewohnt hat. Im Kanton Luzern erhebt rund die Hälfte der Gemeinden eine Nachkommen-Erbschaftssteuer, darunter Meggen, Malters, Schwarzenberg und Luzern. In Kriens wurde diese 2002 aufgrund einer SVP-Volksinitiative abgeschafft.Wieso soll die Steuer wieder eingeführt werden?Die Finanzlage der Stadt Kriens ist schon länger sehr angespannt. Die Nachkommen-Erbschaftssteuer ist eine von vielen Massnahmen des Stadtrats, um die Situation zu verbessern. So wurden zum Beispiel zahlreiche kleine Sparmassnahmen umgesetzt, die städtischen Immobilien sollen mehr abwerfen oder die Billettsteuersoll ausgeweitet werden. Diese Massnahmen stammen aus dem Strategiepapier «Stadtfinanzen im Gleichgewicht». Wie hoch soll die Steuer in Kriens ausfallen?Vorgesehen ist eine Steuer von einem Prozent mit Progression. Beträge bis 100'000 Franken pro erbende Person wären davon befreit. Die Stadt macht in der Abstimmungsbotschaft folgendes Beispiel: Eine Person vererbt 700'000 Franken an zwei Nachkommen, also 350'000 pro Person. Dabei würde inklusive Progression eine Steuer von jeweils 6300 Franken fällig.Welche Zusatzeinnahmen werden erwartet?Das ist nicht genau abschätzbar, zumal man Todesfälle nicht voraussagen kann. Vor der Abschaffung der Steuer 2002 brachte diese pro Jahr im Schnitt 200'000 Franken ein, wie der Stadtrat in der Abstimmungsbotschaft schreibt. Er rechnet nun mit höheren Einnahmen, weil der Wert von Erbschaften seither grundsätzlich stark gestiegen sei aufgrund der Entwicklungen bei Aktien und Immobilien.Wie lief der politische Prozess ab?Die Wiedereinführung der Nachkommen-Erbschaftssteuer wurde vom Stadtrat beantragt. Der Einwohnerrat stimmte der Vorlage im September 2021 mit 16 zu 12 Stimmen zu. Dafür waren Grüne, Mitte/Junge Mitte, SP und GLP. Dagegen waren SVP und FDP. Zur Volksabstimmung kommt es, weil FDP und SVP in der Einwohnerratssitzung das parlamentarische Referendum ergriffen haben. Dafür sind zehn Unterschriften nötig.Welches sind die Argumente des Ja-Lagers?Im Einwohnerrat wurde von mehreren Seiten betont, dass Kriens auf zusätzliche Einnahmen angewiesen ist. Weiter handle es sich um eine Steuer von geringer Höhe, die keine finanziellen Notlagen verursache. Die Nachkommen-Erbschaftssteuer gelte darum als soziale Steuer, schreibt der Stadtrat. Grosse Erbschaften seien ein Privileg, das auf die betroffenen Nachkommen keinen grossen Einfluss habe. Weiter habe die Abschaffung der Steuer vor 20 Jahren, anders als damals erhofft, keine vermögenden Personen angezogen, ein positiver Effekt auf die Steuereinnahmen sei nicht festzustellen gewesen.Welches sind die Argumente des Nein-Lagers?Mit der Wiedereinführung der Nachkommen-Erbschaftssteuer werde der Volksentscheid von 2002 übergangen, wurde im Einwohnerrat argumentiert. Zudem würde Kriens als Wohnort für potenzielle Neuzuziehende weniger attraktiv und es könnten vermögende Personen abwandern. Dann würde die Steuer am Ende mehr schaden als nützen. Weiter betreffe diese nicht nur Reiche, sondern auch KMU oder mittelständische Personen, etwa mit Wohneigentum. Die zusätzliche Steuerbelastung könne die erbenden Personen durchaus in Schwierigkeiten bringen. Ausserdem handle es sich um eine Doppelbesteuerung.Ist Kriens wirklich auf diese Zusatzeinnahmen angewiesen?Das ist Ansichtssache. Ein Betrag von einigen hunderttausend Franken wirkt im Verhältnis zum Gesamtaufwand der Stadt Kriens (gemäss Budget 2022 rund 212 Millionen Franken) klein. Er könnte also durchaus andernorts eingespart oder eingenommen werden. Das ist aber einfacher gesagt als getan: In den letzten Jahren wurde auch schon über ähnliche Beträge leidenschaftlich gestritten.
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