Hopfenkranz, Geissmatt, Reussbad, Guggi, Grottino 1313 und Rathaus Brauerei – so heissen die sechs Gastrobetriebe, die im Eigentum der Stadt Luzern sind. In einem Postulat fordert die SP bei künftigen Pachtvergaben unter anderem faire Anstellungsbedingungen, ein kulinarisches Angebot mit guter Klimabilanz, grosszügige Öffnungszeiten nicht nur abends und eine zeitgemässe Gästekommunikation etwa mittels einer Website.
Nun liegt die Antwort des Stadtrats vor, der den Vorstoss entgegennimmt. Er sei sich seiner besonderen Verantwortung als Pachtgeber und seiner Vorbildfunktion bewusst und teilt die Auffassung des Postulanten, dass die heute verpachteten Gastrobetriebe «solide wirten». Er sieht sich in seiner Praxis bei der Auswahl der Pachtenden und der Vertragsgestaltung bestätigt und ist der Auffassung, dass die Kriterien des Postulanten bereits heute mehrheitlich abdeckt.
GAV gibt Anstellungsbedingungen vor
Die gängige Praxis zeige, dass die stadteigenen Beizen beispielsweise die Öffnungszeiten eigenständig mit dem Umfeld abstimmen und prüfen, ob diese mit der angestrebten Wirtschaftlichkeit übereinstimmen. Betreffend Anstellungsbedingungen gelte der Gesamtarbeitsvertrag des Arbeitgeberverbands Gastrosuisse.
Weiter zeige etwa die Erfahrung, dass die Betriebe von sich aus bei der Küche vermehrt die Themen «regional» und «nachhaltig» aufnehmen, nach Möglichkeit auf regionale Produkte zurückgreifen und ein wachsendes Bedürfnis der Kundschaft abdecken. Rückmeldungen der Betriebe deuten aber auch auf Engpässe bei der Belieferung mit lokalen Produkten hin.
Dennoch soll künftig bei der Pachtvergabe ein erhöhter Fokus auf die Förderung der nachhaltigen Ernährung, die Information über den Einfluss der Ernährung auf das Klima und die Umwelt sowie auf das Thema der grauen Energie gelegt werden. (hor)

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