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Nidwalden

Die katholische Landeskirche Nidwalden ist im Zweifel

Der Kleine Kirchenrat des Kantons Nidwalden findet eine Überarbeitung der Verfassung unnötig. Dies gibt zu reden.

An seiner Sitzung befasste sich der Grosse Kirchenrat Nidwaldens am Montag unter anderem mit der Verfassung. Monika Dudle-Ammann, Vizepräsidentin des Kleinen Kirchenrates, die zur Überarbeitung der Verfassung einen Bericht abgefasst hatte, skizzierte in kurzen Zügen deren Eckpunkte.

Im Vordergrund stand die strikte Trennung der Exekutive von der Legislative und eine Verkleinerung des Kleinen Kirchenrates. Im Angesicht immer komplexerer Aufgaben sei eine Trennung von Vorteil, so die Stossrichtung der Initianten. Dabei ist auch die Rede von Professionalisierung. Für den Betrachter sieht es so aus, als wäre der Kleine Kirchenrat der Vorstand des Grossen Kirchenrates. Und genau ein solcher Vorstand müsste der Grosse Kirchenrat bei einer Trennung bilden. «Findet man überhaupt noch Leute?», fragte sich Dudle in ihren Ausführungen. Weitere Fragen beträfen Wahlsystem und Kommunikation unter den Gremien. Die jetzige Situation sei durch drei externe Juristen geprüft worden; alle seien der Meinung, dass dies so funktioniere. «Juristisch ist keine Trennung notwendig, höchstens eine politische Trennung», fasste Dudle die ablehnende Haltung des Kleinen Kirchenrates zusammen.

Zur Verkleinerung des Kleinen Kirchenrates meinte Monika Dudle-Ammann, dass im Kleinen Kirchenrat auch schon kurzzeitig weniger als sieben Mitglieder waren. «Aber längerfristig ist das nicht möglich.» Eine Verkleinerung auf fünf Mitglieder hätte eine Aufstockung der Geschäftsstelle zur Folge. Auch einer Amtszeitbeschränkung steht der Kleine Kirchenrat kritisch gegenüber. «Wir sind zum Schluss gekommen, das die Nachteile überwiegen», so Dudle.

Gewaltentrennung soll Grossen Kirchenrat stärken

Nach diesen Ausführungen entstand eine rege Diskussion. Der Ennetbürger Kirchenrat Thomas Rebsamen, der die Überprüfung der Verfassung in seinem ersten Amtsjahr 2010 initiiert hatte, bedankte sich für die aktive Gangart des Kleinen Kirchenrates. Sein Ennetbürger Kollege Alois Gasser plädierte für Gewaltentrennung als Stärkung des Grossen Kirchenrates. «Mit der heutigen Lösung ist keine unabhängige Meinungsbildung im Grossen Kirchenrat möglich», bilanzierte Gasser. Statt einer Teilrevision schlägt Gasser eine ständige Kommission aus Mitgliedern des Grossen Kirchenrates vor, die Geschäfte von grosser Tragweite unabhängig vom Kleinen Kirchenrat vorbereite.

Eher die Haltung des Kleinen Kirchenrates unterstützte Kirchenrat Andreas Gander, der die Thematik in der Stanser Fraktion diskutiert hatte. Laut Monika Rebhan Blättler, Präsidentin des Grossen Kirchenrates, können die Mitglieder des Grossen Kirchenrates bis am 29. Februar 2020 Vorschläge einreichen, die dann später am runden Tisch diskutiert werden. Erste Entscheide sind an der Sitzung im Juni zu erwarten.

Wechsel in der Kommission für Geschäftsprüfung

Urs Flury, seit 21 Jahren Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), demissionierte aus gesundheitlichen Gründen. Präsidentin Monika Rebhan Blättler würdigt seine Verdienste im Grossen Kirchenrat. Als neuer Präsident der GPK wählten die Stimmberechtigten den 59-jährigen Thomas Rebsamen (Ennetbürgen). Als weiteres Mitglied in der GPK wurde Nathalie Häberli (Buochs) gewählt.

Für weniger Diskussionsstoff sorgte das Budget für das kommende Jahr. Der Grosse Kirchenrat genehmigte den von Markus Luther präsentierte Voranschlag mit einem Aufwand von 2,5 Millionen Franken und einem Mehrertrag von rund einer Million Franken vor, der für den Finanzausgleich zur Verfügung benötigt wird. Mit kleineren Nuancen entspricht das neue Budget demjenigen des Vorjahres.

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