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Sattel–Oberägeri

Die Kantonsstrasse in Morgarten wird saniert

Die Hauptseestrasse von der Kirche Haselmatt bis zum Schulhaus Morgarten in Oberägeri wird ab Montag, 16. Januar, bis voraussichtlich Ende September 2023 umfassend saniert.

In Morgarten wird die Hauptseestrasse im Bereich der Kirche und des Schulhauses ab kommendem Montag instand gestellt.
Bild: Bild: PD

Die Hauptseestrasse in Oberägeri muss im Abschnitt Kirche Haselmatt bis zum Schulhaus Morgarten auf einer Länge von rund 290 Meter saniert werden. Die Instandstellung beginnt am kommenden Montag, 16. Januar, und dauert voraussichtlich bis Ende September 2023. Das ist einer Medienmitteilung der kantonalen Baudirektion zu entnehmen.

Dank der Sanierung wird der Strassenabschnitt insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger erheblich sicherer. So werden nämlich die beiden Bushaltestellen «Morgarten Haselmatt» barrierefrei ausgebaut und dazwischen eine neue Fussgängerquerung mit einer Mittelinsel erstellt. Seeseitig wird ein drei Meter breiter Rad-/Gehweg und bergseitig ein durchgehender Gehweg von zwei Meter Breite gebaut. Im Bereich des Schulhauses Morgarten werden die Parkplätze neu längs der Kantonsstrasse angeordnet.

Im gesamten Abschnitt wird ein lärmmindernder Deckbelag eingebaut. Gleichzeitig werden die Werkleitungen der Gemeinde Oberägeri, der Antennengenossenschaft Ägeri, der Swisscom sowie der WWZ Energie AG teilweise neu gebaut und saniert.

Übersichtsplan des Baustellenbereichs.
Bild: Quelle: Zuger Baudirektion

Informationen im Internet

Aus Platzgründen erfolgt die Verkehrsführung einspurig und der Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage gesteuert. Die Fussgängerführung erfolgt jeweils einseitig und wird entsprechend signalisiert. Da die Ausführung der Bauarbeiten witterungsabhängig ist, können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden.

Über die genauen Bautermine und die weiteren Änderungen des Verkehrsregimes informiert das kantonale Tiefbauamt frühzeitig. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Webseite www.zg.ch/baustellen . Die Bauherrschaft trifft die nötigen Vorkehrungen, um Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu beschränken. (cro)

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