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Luzern

Die IG Reiden freut sich über die erfolgreiche Stimmrechtsbeschwerde

Die Gemeinde Reiden steht ohne Budget da und muss die Budget-Gemeindeversammlung wiederholen. Für die IG Reiden ist der Entscheid des Regierungsrats ein «Entscheid für die Demokratie».
Das Dorf Reiden. (Bild: Jakob Ineichen, 26. September 2018).

Ernesto Piazza

Die Gemeinde Reiden muss die Budget-Gemeindeversammlung vom 5. Dezember wiederholen. Diese wurde damals mit einem Plus von rund 200'000 Franken und Investitionsausgaben von zirka sieben Millionen sowie einem gleichbleibendem Steuerfuss von 2,3 Einheiten grossmehrheitlich genehmigt.

Im Nachgang hatten dagegen aber zwei Mitglieder der IG Reiden eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und beantragt, die Abstimmung zu wiederholen. Diese Beschwerde hat der Regierungsrat nun gutgeheissen. Das bedeutet: Momentan verfügt die Gemeinde Reiden für 2019 über kein rechtskräftiges Budget (wir berichteten).

IG: «Weiterhin ein waches Auge»

Bei der IG Reiden herrscht über den Entscheid des Kantons Genugtuung. Mediensprecher Markus Schwander sagt: «Das ist primär ein Entscheid für die Demokratie. Für den Bürger ist es entscheidend, dass er respektiert und ernst genommen wird.» Und ein weiterer Aspekt ist ihm wichtig, wenn er betont: «Ich bin froh, dass uns der Regierungsrat sagt, wie wir mit dem harmonisierten Rechnungsmodell HRM2 – und damit mit den Globalbudgets umgehen müssen.» Beim Budget 2019 sind erstmals alle Gemeinden im Kanton Luzern angehalten, das harmonisierte Rechnungsmodell anzuwenden. «Mit diesem Entscheid haben wir beim HRM2 einen eigentlichen ‹Leading-case›», sagt Schwander. Was das nächste Budget 2019 betrifft, will die IG erst mal abwarten. Schwander:

«Der Entscheid motiviert uns, weiterhin ein waches Auge auf die politischen Prozesse in der Gemeinde zu haben.»

Was bedeutet das für Reiden? Der Entscheid habe keine aufschiebende Wirkung, sagt Ratsvizepräsident Zürcher. Das heisst: Ab sofort kann die Gemeinde nur noch gebundene Ausgaben auf der Basis von Verträgen, Leistungsvereinbarungen oder gesetzlichen Verpflichtungen sprechen. Die frei bestimmbaren Ausgaben sind in Reiden bis auf weiteres nicht mehr möglich. «Diese Konstellation schränkt unsere Arbeit ein», so Züricher.

Wie die Exekutive konkret damit umgeht, weiss Ratsvizepräsident Zürcher im Moment noch nicht. Doch für ihn ist klar: «Wir müssen möglichst schnell einen neuen Entwurf vorlegen.» Ob bei diesem Kostenreduktionen einfliessen, könne er im Moment noch nicht sagen. Sollte dies der Fall sein, müsste man auch die Controllingkommission wiederum mit ins Boot nehmen. Möglich, dass der Rat für das weitere Vorgehen sogar eine ausserordentliche Sitzung einberuft.

Versammlungsleitung stufte Antrag falsch ein

Doch wie ist es überhaupt zur Beschwerde gekommen? Im Rahmen der Budgetdebatte wurde von einer Votantin zwar beantragt, dieses zu akzeptieren, aber gleichzeitig verlangte sie, den Gesamtaufwand von etwa 44 Millionen Franken um generell zwei Prozent zu kürzen. Die Versammlungsleitung stufte ihren Antrag jedoch als Rückweisungsantrag ein, weshalb darüber nicht abgestimmt wurde.

Die beiden Beschwerdeführerinnen begründeten ihr Vorgehen damit, dass der Gemeinderat mit der Quasi-Verunmöglichung der Diskussion die politischen Rechte der Stimmbürger in unzulässiger Weise beschnitten habe. Zudem sei über den Antrag der Votantin nicht abgestimmt worden, und die Richtigkeit der Aussagen des Gemeinderates bezüglich der Unzulässigkeit des Antrages würde bezweifelt.

Der Regierungsrat stützt dieses Argumentarium insofern, dass die Einschätzung der Versammlungsleitung falsch gewesen sei, und damit ein Verfahrensfehler vorliege. Der als Rückweisungsantrag eingestufte Antrag verletze die demokratischen Rechte der Stimmbürger. Dies, vor allem, weil die Diskussion über das Budget nicht zugelassen worden sei. «Die Beschwerdeführerin war berechtigt, an der Gemeindeversammlung einen Antrag auf Kürzung des Budgets zu stellen», schreibt der Regierungsrat im Entscheid.

Zwar sei angesichts der Komplexität des Budgetprozesses für eine Gemeinde nicht klar, ob in der nötigen Zeit während der Versammlung ein Budget um zwei Prozent hätte reduziert werden können. Doch die Versammlungsleitung wäre angehalten gewesen, die Stimmbürger darüber zu informieren, dass die Umsetzung des Antrags einen Kürzungsbeschluss in den einzelnen Aufgabenbereichen voraussetzt. Wenn an der Gemeindeversammlung nicht darüber hätte entschieden werden können, wie die Reduktion der Globalbudgets umgesetzt wird, wäre eine Budgetrückweisung zum Zuge gekommen. Der Regierungsrat machte im Beschwerdeentscheid aber auch deutlich, dass die verlangte Reduktion von zwei Prozent rund 900 000 Franken ausmacht. Und dieser Betrag würde rund 13 Prozent der gesamten frei bestimmbaren Budgetpositionen beinhalten.

Zürcher geht davon aus, dass Reiden den Entscheid nicht an das Kantonsgericht mittels Verwaltungsrechtsbeschwerde weiterzieht. «Wir schauen vorwärts.» Eine erneute Abstimmung über das Budget erwartet er nicht vor Beginn des zweiten Quartals.

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