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Luzern

Der Kanton verzichtet bei Baugesuchen auf längere Fristen

Die Luzerner Regierung belässt die Bearbeitungsfrist für Baugesuche bei 40 Tagen. Die geplante Veränderung führte zu heftiger Kritik.

Im Rahmen eines Verordnungspakets schlug der Regierungsrat im vergangenen Jahr vor, die Bearbeitungsfristen für Baugesuche auszudehnen, nämlich von aktuell 40 Tagen auf 60, beziehungsweise auf 80 Tage ausserhalb der Bauzone. Nun krebst der Kanton zurück. Wie es in einer Mitteilung heisst, verzichtet die Regierung darauf, die Bearbeitungsfristen zu verlängern. Stattdessen werde der Fokus – wie in den Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren gefordert – auf eine durchgängige Digitalisierung und Optimierung des Baugesuchsprozesses und somit eine Beschleunigung des Verfahrens gelegt.

Der Kanton wollte die Fristen verlängern, weil sie angesichts der Zunahme der Fallzahlen und der inhaltlichen Komplexität je länger je weniger eingehalten werden können. Man wolle die Fristen der Realität anpassen, begründete die Regierung in der Vernehmlassung. Bei den bürgerlichen Parteien und den Wirtschaftsverbänden löste das Ansinnen scharfe Kritik aus. Angesichts von mehreren parlamentarischen Vorstössen, die eine Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren fordern, sei eine Fristenverlängerung inakzeptabel, monierte etwa der KMU- und Gewerbeverband.

Energiebonus bei Neu- und Umbauten

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, hat der Regierungsrat im Verordnungspaket, das am 1. Juni in Kraft tritt, zahlreiche Themen im Zuständigkeitsbereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) geprüft und Anpassungen vorgenommen. Die Änderungen seien vielfältig. Sie tragen beispielsweise zur Digitalisierung im Bereich der Richt- und Nutzungsplanung bei oder ermöglichen die bessere Abstimmung von Siedlung und Verkehr in Baugesuchs- und Sondernutzungsplanverfahren. Auch werde der Katalog von bewilligungsfreien Bauten und Anlagen erweitert und weitere Möglichkeiten für einen Energiebonus bei Neu- und Umbauten geschaffen. ( rbi )

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