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Luzern

Der Bund gibt grünes Licht für die Velostrasse im Luzerner Bruchquartier

Auf der Taubenhaus- und Bruchstrasse haben Velos Vortritt. Das als Pilotprojekt eingeführte Verkehrsregime kann nun definitiv umgesetzt werden.
Die Luzerner Velostrasse an der Kreuzung Taubenhaus-/Bruchstrasse-Sälistrasse.
(Dominik Wunderli, 13. Juli 2020)
Die Velos haben entlang der Taubenhausstrasse und Bruchstrasse weiterhin freie Fahrt.  (Bild: Google Maps)
Das Signal an der Taubenhausstrasse.
(Bild: Dominik Wunderli, 
Luzern, 9. April 2018)

Stefan Dähler

Stefan Dähler

Stefan Dähler

Vor vier Jahren wurde auf der wichtigen Veloachse Taubenhausstrasse-Bruchstrasse in der Stadt Luzern der Rechtsvortritt aufgehoben. Dadurch haben die Verkehrsteilnehmer auf dieser Achse quasi freie Fahrt. Eigentlich ist das in Tempo-30-Zonen unzulässig. Möglich war dieses Verkehrsregime dank einer Sondergenehmigung des Bundesamts für Strassen (Astra) im Rahmen eines Pilotprojekts: In mehreren Städten – neben Luzern auch in Basel, Bern, St. Gallen und Zürich – wurden sogenannte Velostrassen getestet und der Versuch danach ausgewertet.

Nun ist klar: Velostrassen können per 2021 definitiv eingeführt werden. Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für eine Anpassung der Verordnung über die Tempo-30-Zonen. So sind Abweichungen «vom Grundsatz des Rechtsvortritts» möglich, um «vortrittsberechtigte Fahrradstrassen einzurichten», heisst es in einer Mitteilung des Astra. Auf ein spezielles Signal «Velostrasse», wie es auch in Luzern aufgestellt wurde, werde zwar künftig verzichtet. Die entsprechende Strasse könne aber «mittels Markierung eines grossen Velopiktogramms gekennzeichnet werden».

Nach der 2019 kommunizierten Auswertung des Pilotprojekts zeichnete sich dieser Entscheid noch nicht unbedingt ab. So bilanzierte das Astra, dass «keine eindeutigen Aussagen zur Zweckmässigkeit von Velostrassen» gemacht werden könnten. «Weder konnte ein klarer Nutzen festgestellt werden noch gab es Hinweise auf negative Auswirkungen.» Die beteiligten Städte dagegen zogen ein positives Fazit und forderten die definitive Einführung. Dem ist der Bundesrat nun nachgekommen.

Viele positive Rückmeldungen

Was hat den Ausschlag gegeben? «Tendenziell konnte in den Pilotversuchen eine Zunahme der Velofrequenzen festgestellt werden. Dies ist ein Indiz dafür, dass Fahrradstrassen einer Förderung und Bündelung des Veloverkehrs dienlich sind», schreibt Benno Schmid, Bereichsleiter Information und Kommunikation beim Astra. Weiter habe es in der Vernehmlassung diverse Rückmeldungen zu Gunsten der Velostrassen gegeben.

Die Befürchtung, dass mit dem neuen Vortrittsregime die Strassen auch für Autos attraktiver werden, habe sich zudem nicht bestätigt. Auch eine Beschleunigung des Auto- sowie des Veloverkehrs sei nicht festgestellt worden. Auf der Taubenhaus- und Bruchstrasse blieb die registrierte Durchschnittsgeschwindigkeit konstant oder nahm gar leicht ab. Die gemessenen Höchstgeschwindigkeiten waren gar klar rückläufig. Schmid:

«Folglich kommt es durch dieses Regime zu keinen Einbussen betreffend Verkehrssicherheit.»

Velostrassen wiesen das Potenzial auf, die Attraktivität einer Route für Velofahrer zu steigern. «Die damit verbundene Entflechtungsmöglichkeit dient den Interessen des gesamten Fahrverkehrs», so Schmid weiter. Den Verzicht auf eigene Verkehrsschilder begründet er damit, dass der Versuch gezeigt habe, «dass ein solches Signal keinen Mehrwert bringt und sogar zu Missverständnissen und Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmenden führt». Zudem werde damit «dem Grundsatz der massvollen Signalisation entsprochen».

Weitere Velostrassen sind derzeit nicht geplant

Bei der Stadt Luzern sei man froh über den Entscheid des Bundesrats, sagt Roland Koch, Bereichsleiter Mobilität. Die Velostrasse Taubenhaus-/Bruchstrasse werde nun definitiv eingeführt. Die Signaltafel, die beim Bund durchgefallen ist, werde in den nächsten Wochen entfernt. Die Einführung weiterer Velostrassen sei momentan nicht geplant, so Koch. «Bei Eignung und Bedarf können aber weitere Strassenabschnitte folgen.»

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