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Baar

Das Zivilstandsamt Kreis Baar wird ab Mai temporär von Zug und Cham geführt

Die Zivilstandsämter der Kreise Zug und Cham werden per 1. Mai 2025 vom Kanton die ausserordentliche Stellvertretung des Baarer Zivilstandsamtes übernehmen.
Das Zivilstansamt Kreis Baar ist im alten Rathaus in Baar untergebracht.
Bild: Stefan Kaiser (Baar, 19. 8. 2020)

Aufgrund von Unregelmässigkeiten hat eine kantonale Aufsichtsbehörde am 22. November die Aufgaben des Zivilstandsamts Kreis Baar übernommen . Wie die Direktion des Innern nun mitteilt, übernehmen die Stadt Zug und die Gemeinde Cham vorübergehend die Leitung und den Betrieb des Baarer Zivilstandsamts. Dieser Entscheid sei in Absprache mit der kantonalen Aufsichtsbehörde und der Einwohnergemeinde Baar getroffen worden. Aufgrund dieser Unterstützungsbereitschaft aus Zug und Cham hebt der Regierungsrat mit Beschluss vom 1. April 2025 die im November 2024 eingesetzte Sachwaltung des Zivilstandsamts Kreis Baar durch die kantonale Aufsichtsbehörde per Ende April 2025 auf.

Die ausserordentliche Co-Stellvertretung durch die Zivilstandsämter der Kreise Zug und Cham ist befristet bis maximal Ende 2025. «Wir sind dankbar für das engagierte Mitwirken der Stadt Zug und der Gemeinde Cham zur Aufrechterhaltung des Zivilstandsamts Kreis Baar und schätzen deren Einsatz sehr», wird der Baarer Gemeindepräsident Walter Lipp zitiert. Die Gemeinde Baar werde alles daransetzen, spätestens ab Januar 2026 die Leitung und den Betrieb des Zivilstandsamts wieder selbst wahrnehmen zu können.

Die Situation wird durch die Direktion des Innern weiterhin regelmässig evaluiert. Sollte die Gemeinde Baar bis 31. August nicht darlegen können, wie sie die Leitung und den Betrieb des Zivilstandsamts per 1. Januar 2026 wieder eigenständig wahrnehmen kann, werde der Kanton unter Einbezug der Gemeinden eine Neuorganisation der Zivilstandskreise prüfen.

Bevölkerung nicht betroffen – abgesehen von Trauungen

Die Dienstleistungen und Aufgaben des Zivilstandsamts Baar können gemäss Mitteilung dank dieser Zwischenlösung vorerst weiterhin vor Ort in Baar erbracht werden. Eine Ausnahme bilden nach wie vor Trauungen. Heiratswillige Paare aus Baar, Neuheim und Menzingen, die für den Zeitraum der ausserordentlichen Stellvertretung einen Trautermin wünschen, werden gebeten, sich an Zug, Cham oder ein anderes Zivilstandsamt in der Schweiz zu wenden. Sie sind weder an die Gemeinde- noch an die Kantonsgrenzen gebunden. Das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren ist jedoch zwingend in Baar durchzuführen. (zim)

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