Simon Mathis
Die Zukunft der Privat-Spitex Rotsee AG mit Sitz in Ebikon ist nach wie vor ungewiss: Gestern machte unsere Zeitung publik, dass die Gemeinde die Betriebsbewilligung des Unternehmens per 1. Januar 2022 nicht mehr erneuern will. Geschäftsführer Theepan Suntharalingam hingegen betont, dass der gemeinderätliche Entscheid noch nicht rechtskräftig sei, da er juristisch gegen ihn opponiere. Die Unsicherheit ist gross. Allen voran stellt sich die Frage: Was passiert mit Personal und Kundschaft, sollte die Sache bis Anfang Jahr nicht geklärt sein?
Auf Anfrage legt Suntharalingam genauere Details zu einer bereits angekündigten Kooperation mit einer anderen Spitex-Firma offen. «Diese Kooperation tritt in Kraft, wenn wir bis zum 31. Dezember keinen Entscheid über die Bewilligung haben», schrieb der Geschäftsführer den Klientinnen und Klienten vor Weihnachten. «Die Ihnen bekannten Mitarbeitenden kommen weiterhin zu Ihnen und erbringen die gewünschten/benötigten Dienstleistungen», so das Versprechen des Geschäftsführers.
Um was für eine Firma es sich handelt, könne er allerdings noch nicht sagen, so Suntharalingam. Der Grund:
«Der neue Spitex-Betrieb will seinen Namen nur bekanntgeben, falls er unsere Klienten tatsächlich übernimmt.»
Falls seine Beschwerde gutgeheissen werde, bleibe «eh alles beim Alten», der neue Betrieb spiele dann «keine Rolle mehr». Das bisher unbekannte Unternehmen würde auch die Arbeitsverträge der Mitarbeitenden und Lernenden übernehmen, sagt Suntharalingam.
«Es kommt vor, ist jedoch sehr selten»
Auf Anfrage äussert sich nun auch Jim Wolanin, Präsident des Luzerner Spitex-Kantonalverbandes, zum Fall «Spitex Rotsee». Der FDP-Kantonsrat und Neuenkircher Sozialvorsteher gibt der Gemeinde Ebikon Rückendeckung: «Grundsätzlich begrüssen wir es, wenn die Bewilligungsbehörden die Spitex-Organisationen kontrollieren und bei mangelhafter Qualität einschreiten.» Es sei «nicht mehr als konsequent, wenn dies im Extremfall auch zu einem Entzug der Betriebsbewilligung» führe.
«Eine hohe Qualität ist das Markenzeichen der Spitex», so Wolanin. «Und jede Organisation, welche dies nicht einhält – ob profitorientiert oder als Non-Profit-Organisation mit Versorgungspflicht – wirft ein schlechtes Licht auf die ganze Branche.» Genaue Zahlen darüber, wie oft eine Verlängerung der Betriebsbewilligung ausbleibt, gebe es nicht. «Es kommt vor, ist jedoch sehr selten.»
Gleiche Vorgaben für alle Betriebe
Jim Wolanin stellt klar, dass die Spitex-Betriebe seit 2019 überall im Kanton die gleichen Auflagen erfüllen müssen. Dafür sorge eine Musterbewilligung, die vom Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und dem Spitex-Kantonalverband gemeinsam ausgearbeitet wurde.
«Davor kam es leider vor, dass vereinzelt Spitex-Organisationen, welche die Bewilligung verloren haben, in einer anderen Gemeinde ihr Glück versucht haben – mit der Hoffnung, dass man dort weniger gut hinschaut.»
Wer eine Bewilligung einer Gemeinde hat, darf im ganzen Kanton Spitex-Leistungen erbringen. «Daher ist es im Interesse aller, dass die Prüfung möglichst einheitlich erfolgt.» Die Vorgaben seien für private und gemeinnützige Organisationen völlig identisch. Wolanin bricht zudem eine Lanze für das Kompetenzzentrum Pflegefinanzierung der Stadt Luzern, auf dessen Bericht der Ebikoner Entscheid fusst. «Die Prüfung des Zentrums ist sehr umfassend und kompetent.»
«Business as usual» sei unwahrscheinlich
Theepan Suntharalingam suggeriert, bis zum Abschluss des Rechtsfalles könne es bei der Spitex Rotsee wie gewohnt weitergehen. Die juristische Frage, ob das tatsächlich möglich sei, kann Wolanin mangels Kenntnis des Entscheides nicht beurteilen. «Business as usual» scheine ihm aber «unwahrscheinlich». Allerdings: «Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass die Klientinnen und Klienten von anderen Spitex-Organisationen betreut werden können.» Wolanin merkt jedoch an, dass einige dieser Betriebe aufgrund der Pandemie an der Kapazitätsgrenze laufen.
Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.