(zim) Mit der Schliessung des städtischen Arbeitsanmtes sind ab 1. April 2021 für stellensuchende Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern die RAV Luzern und Emmen zuständig. Mit der Erstanmeldung der Stellensuchenden über die RAV stützt sich der Kanton Luzern auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe, wie einer Medienmitteilung der Stadt Luzern vom Montag.
- Für die Stadtteile mit den Postleitzahlen 6000 bis 6006 ist das RAV Luzern, Baselstrasse 61A, 6002 Luzern, Tel 041 209 12 10 zuständig.
- Für die Stadtteile mit den Postleitzahlen 6014 und 6015 ist das RAV Emmen, Gerliswilstrasse 17, 6021 Emmenbrücke, Tel. 041 209 10 90 zuständig.
- Zentrale Drehscheibe ist die Website www.arbeit.swiss.ch. Dort erfolgt die Registrierung der stellensuchenden Person. Mit diesem Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (etwa Arbeitsbemühungen) sowie die gemeldeten Stellen abgerufen werden.
- Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person direkt übermittelt (www.arbeit.swiss.ch) oder per Post an die Arbeitslosenkasse geschickt.
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