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Wasserbau

Darum erhalten die Luzerner Gemeinden vom Kanton mehr als 15 Millionen Franken

Frohe Nachrichten für die Luzerner Gemeinden: Sie erhalten vom Kanton bis 2028 jährlich 3,8 Millionen Franken. Und vielleicht fliesst später sogar noch mehr Geld.
Am 8. Juli 2020 informierte der Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Fabian Peter die Medien über den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme.
Bild: Boris Bürgisser

Die Luzerner Gemeinden können sich auf einen netten Zustupf aus der Kasse des Kantons freuen. Sie erhalten bis 2028 insgesamt 15,12 Millionen Franken. Grund sind tiefere Kosten für den Kanton beim Wasserbau, als bei der Ausgestaltung der Aufgaben- und Finanzreform 2018 angenommen wurde.

Laut dem nun von der Regierung veröffentlichten Dekret erhält die Stadt Luzern mit jährlich knapp 330’000 Franken am meisten Geld. Dann folgen Emmen (286’000 Franken), Malters (255’000 Franken), Kriens (169’000 Franken) und Flühli (158’000 Franken). Auch an die Gemeinden Vitznau, Escholzmatt-Marbach, Root, Horw, Schötz, Reiden und Willisau wird der Kanton mehr als 100’000 Franken überweisen. Das Dekret untersteht dem fakultativen Referendum und wird vom Kantonsrat gemäss der aktuellen Planung in der Session von Mitte Mai behandelt.

Es winken noch einmal 15 Millionen

Die nun bis 2028 folgenden Zahlungen könnten gemäss der Botschaft der Regierung nicht die letzten sein. Stand heute würden die Investitionen des Kantons im massgebenden 15-Jahres-Horizont von 2019 bis 2033 nämlich um rund 20 Prozent tiefer ausfallen als noch 2018 angenommen. Konkret: Statt etwas mehr als 700 Millionen Franken wird der Kanton lediglich 542 Millionen ausgeben.

Bestätigt sich diese Einschätzung bei der nächsten Prüfung 2028, erhalten die Gemeinden noch einmal eine Tranche von 15,12 Millionen Franken, verteilt auf vier Jahre. Verändert sich der Prozentsatz, werden die Zahlungen nach oben oder unten angepasst. Theoretisch ist es auch möglich, dass die Gemeinden zur Kasse gebeten werden. Dann nämlich, wenn der Kanton mehr als 100 Prozent der ursprünglich zwischen 2019 und 2033 geplanten Projekte realisiert.

Investitionsstau zwischen 2019 und 2022

Mit der Aufgaben- und Finanzreform wurde die Aufgabenteilung beim Wasserbau angepasst, indem bisherige Gemeindeaufgaben dem Kanton zugewiesen wurden. Betroffen sind der bauliche Gewässerunterhalt und der betriebliche Gewässerunterhalt an den grösseren öffentlichen Gewässern.

Das vorliegende Dekret geht auf einen Wirkungsbericht zur Aufgaben- und Finanzreform zurück. Darin wurde 2023 festgestellt, dass von 2019 bis 2022 nur etwas mehr als ein Drittel der vorgesehenen Investitionen umgesetzt werden konnte. Gründe waren laut Regierung Planungsunterbrüche im Vorfeld des neuen Wasserbaugesetzes, Einsprachen gegen Grossprojekte (zum Beispiel entlang der Reuss), schwierige Vorhaben (wie bei den Vitznauerbächen) oder zu wenig Personal. Letztlich stellte sich heraus, dass bis 2033 wohl trotzdem 80 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Investitionen getätigt werden können – die Basis der nun beantragten Zahlungen an die Gemeinden.

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