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Energie

CKW passt Vergütung für Solarstrom an – auf maximal 6,2 Rappen pro kWh

Das Energieunternehmen übernimmt die Vorgaben des Bundes zur Mindestvergütung. Je nach Grösse der Anlage steigt die Vergütung stark.

Die CKW passt die vor einem Jahr eingeführte Mindestvergütung für Solarstrom an. Diese basierte auf einem Verordnungsentwurf des Bundes. Rückwirkend per 1. Januar 2025 kommen bei der CKW nun die Mindestvergütungssätze zur Anwendung, die der Bundesrat in der im Februar 2025 verabschiedeten definitiven Verordnung festgelegt hat. Das schreibt die Axpo-Tochter in einer Mitteilung.

Konkret steigt etwa die Mindestvergütung für Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW von 4,6 auf 6 Rappen pro kWh. Betreiber von Solaranlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 30 kW erhalten neu 6,2 statt den ursprünglich vorgesehenen 6,7 Rappen pro kWh. Zudem werden Anlagen mit Eigenverbrauch und einer Leistung zwischen 30 und 150 kW mit einem Betrag zwischen 5,8 und 1,2 Rappen pro Kilowattstunde vergütet. Im Verordnungsentwurf war für diese Kategorie noch keine Mindestvergütung vorgesehen.

Mit der Mindestvergütung sollen Betreiber von kleinen Anlagen vor sehr tiefen Marktpreisen geschützt werden. Dies war ein Element der Vorlage zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», welche die Bevölkerung am 9. Juni 2024 annahm . Zuvor orientierte sich die Vergütung am Referenzmarktpreis, welcher je nach Tages- und Jahreszeit schwankte. Mit der Mindestvergütung werde eine Amortisation der Solaranlagen über die gesamte Lebensdauer gesichert, so die CKW. (mha)

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