Um den langfristigen Erhalt des Kindergartens im Dorf Süd zu gewährleisten, plant die Kirchgemeinde Buttisholz, das Verenahaus an die Vinzenz-Meyer-Steger-Kindergartenstiftung zu veräussern. Diese Stiftung wird durch den Gemeinderat Buttisholz als Stiftungsrat verwaltet.
Im Gegenzug will die Gemeinde der Kirchgemeinde auf einer Parzelle ein zehnjähriges Kaufrecht gewähren. Um dies zu ermöglichen, hätte das Grundstück Nr. 1610, Oberdorf, unter Zustimmung der Gemeindeversammlung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen überführt werden sollen. Doch die Versammlung stimmte am Mittwoch einem Antrag aus der Versammlung zu, welcher die Verschiebung des Geschäfts um ein Jahr forderte.
Begründet wurde der Antrag damit, dass die Kirchgemeinde, welche dem Verkauf des Verenahauses zustimmen muss, dies noch nicht beschliessen konnte. An der Versammlung der Kirchgemeinde vom 18. November konnte dieser Punkt aufgrund einer hängigen Stimmrechtsbeschwerde nicht traktandiert werden. «Sowohl bei der Kirchgemeinde als auch bei der Gemeinde Buttisholz gingen Stimmrechtsbeschwerden ein», erklärt Gemeindepräsidentin Anita Lustenberger (Mitte). Bei der Gemeinde sei diese rechtzeitig geklärt worden, weshalb das Traktandum auch auf dem Programm stand. Bei der Kirchgemeinde sei diese jedoch am 18. November noch offen gewesen. (sfr)

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