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Landrat Nidwalden

Höhere Entschädigungen für Behörden

Die Entschädigungen werden in gewissen Bereichen angepasst, weil sie die heutigen Aufwände nur noch teilweise abdecken.
Der Nidwaldner Landrat tagt mit vielen Gästen im Rathaus Stans.
Bild: Philipp Unterschütz (Stans, 13. 5. 2026

Das Entschädigungsgesetz des Kantons Nidwalden wird teilweise revidiert. Das Gesetz regelt Sitzungsgelder, Spesen und weitere Entschädigungen von Mitgliedern des Landrats sowie weiterer kantonaler Behörden. Der Grund: Die Entschädigungen für Behördenmitglieder, die seit 2008 gelten, decken die heutigen Aufwände nur noch teilweise ab. Das Kantonsparlament unterstützte das Anliegen bereits im November 2024, worauf der Regierungsrat die Vorlage für eine Gesetzesrevision erarbeitete. Diese war im Landrat gänzlich unbestritten und passierte die erste Lesung ohne grössere Diskussionen oder Änderungsanträge.

Die Teilrevision umfasst unter anderem moderate Anpassungen bei den Sitzungsgeldern der landrätlichen Kommissionen, leicht höhere Beiträge an die Fraktionen sowie eine Anhebung der pauschalen Spesenentschädigung für Landratsmitglieder. Teilweise überarbeitet werden auch die Entschädigungen von Mitgliedern der Gerichte und weiterer kantonaler Behörden und Kommissionen sowie von Arbeitsgruppen, die durch den Regierungsrat eingesetzt wurden.

Nicht betroffen von der Teilrevision sind hingegen die pauschale Entschädigung für Landratssitzungen. Sie bleiben unverändert. Auch die Entschädigungen des Regierungsrates sind nicht Bestandteil der Vorlage.

Die jährlichen, finanziellen Auswirkungen auf den Kanton liegen insgesamt voraussichtlich im mittleren bis höheren fünfstelligen Bereich.

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