Obwohl die offizielle Zulassung durch Swissmedic noch ausstehend ist, empfehlen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) eine Auffrischimpfung für Jugendliche unter 16 Jahren vier Monate nach der Grundimmunisierung gegen Covid-19, sofern in dieser Zeitspanne keine Infektion aufgetreten ist. Den Jugendlichen werde eine Auffrischimpfung mit dem Impfstoff von Pfizer/Biontech empfohlen, um das Übertragungsrisiko auf enge Kontakte zu reduzieren und den individuellen Schutz vor einer Infektion und schweren Verläufen zu stärken, heisst es in einer Mitteilung der Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektion.
Nidwalden bietet deshalb nun ebenfalls Auffrischimpfungen für 12- bis 15-jährige Jugendliche an. Den Eltern der Jugendlichen wird empfohlen, ihr Kind bei der Stelle der letzten Covid-19-Impfung für die Auffrischimpfung anzumelden. Die Boosterimpfungen werden in (Kinder-)Arztpraxen, in Apotheken sowie in der Impfstelle im alten Zeughaus an der Wilstrasse 1 in Oberdorf verabreicht. Letztere hat Dienstag und Mittwoch von 13.30 bis 18.00 Uhr geöffnet, impfwillige Personen können sowohl mit als auch ohne Termin erscheinen.
Für eine Erstimpfung gegen Covid-19 können auch weiterhin Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren über dieselbe Online-Plattform angemeldet werden, wie der Kanton weiter schreibt. Die Impfungen finden jeweils am Mittwochnachmittag entweder in einer Kinderarztpraxis oder in der Impfstelle im alten Zeughaus in Oberdorf statt.
Boosterimpfung mit Janssen-Impfstoff
Seit kurzem ist zudem eine zweite Dosis des vektorbasierten Janssen-Impfstoff (Johnson&Johnson) als Auffrischimpfung in der Schweiz zugelassen. Diese wird frühestens zwei Monate nach der Grundimmunisierung und nur Personen ab 18 Jahren empfohlen, die aus medizinischen Gründen keine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Pfizer/Biontech) erhalten können oder diese ablehnen. Die Empfehlung gründe darin, dass gemäss vorliegenden Daten eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff einen höheren Schutz vor einer symptomatischen Infektion mit der vorherrschenden Omikron-Variante biete als eine weitere Dosis des Janssen-Impfstoffes. «Personen, die dennoch eine zweite Dosis des Janssen-Impfstoffes bevorzugen, melden sich direkt bei der Arztpraxis, bei welcher sie die Erstimpfung erhalten haben», so die Gesundheits- und Sozialdirektion Nidwaldens. (inf)