Kaum eingeführt, wollen Sie den Mindestlohn in der Stadt Luzern wieder abschaffen. Wieso sind Sie dagegen, dass alle mindestens 22.75 Franken pro Stunde verdienen?
Benjamin Koch: Faire Löhne sind uns wichtig. Ein kommunales Mindestlohnreglement ist aber das falsche Instrument. Unterschiedliche Lohnvorschriften innerhalb derselben Region schaffen Abgrenzungsfragen, zusätzliche Bürokratie und ungleiche Bedingungen für Unternehmen und Mitarbeitende. Auch die Stadt rechnet allein für die zusätzlichen Lohnkontrollen mit jährlichen Kosten von bis zu 130'000 Franken.
Die Gegner der Abschaffung sagen, allein in der Stadt gebe es 3000 Personen, die weniger als den Mindestlohn verdienen. Können Sie diese Zahl bestätigen?
Die Zahl beruht auf Daten der Lohnstrukturerhebung 2020 für die Region «Stadt Luzern und Umland» sowie auf einer Hochrechnung anhand von Monatslöhnen unter 4000 Franken. Daraus lässt sich nicht direkt ableiten, wie viele Personen heute im Stadtgebiet weniger als 22.75 Franken pro Stunde verdienen. Die Zahl darf nicht als aktuelle Zählung dargestellt werden. Genau das ist Teil unserer Kritik: Es wird mit einer hohen Zahl von Betroffenen argumentiert, ohne konkret auszuweisen, wie viele Stadtluzerner Betriebe tatsächlich Löhne unter dem heutigen Mindestlohn bezahlen. Mir ist jedenfalls keine Firma bekannt, die weniger als 22.75 Franken pro Stunde bezahlt. Das betrifft höchstens Haushaltshilfen oder Arbeitgeber, die Leute schwarz beschäftigen. Aber ausgerechnet dort würde das Mindestlohn-Reglement wohl kaum etwas ändern. Stattdessen würde die Stadt diejenigen Firmen kontrollieren, die sich ohnehin schon an den Mindestlohn halten.
Mindestlohn: Darum gehts am 27. September
Ein Stundenlohn von mindestens 22.75 Franken: Soviel müssen Arbeitgeber, die in der Stadt Luzern tätig sind, ihren Angestellten bezahlen. Dieser Mindestlohn gilt seit Anfang Jahr. Er geht auf eine Juso-Initiative zurück, die 2024 von der linken Mehrheit im Grossen Stadtrat angenommen wurde. Weil die Initiative bereits fertig ausformuliert war, musste sie nicht mehr zwingend vors Volk – ein Referendum der Bürgerlichen kam auch nicht zustande.
Inzwischen sind die Bürgerlichen im Stadtparlament in der Mehrheit und haben dort die Abschaffung des Mindestlohns durchgebracht, die nun vors Volk kommt: Am 27. September geht es um die Aufhebung des «Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer». (std)
Formal ist der Mindestlohn in der Stadt Luzern seit Anfang 2026 in Kraft. Haben Sie erste Rückmeldungen von Firmen?
Ja, uns haben mehrere Anfragen erreicht, insbesondere von Unternehmen mit verschiedenen Standorten oder wechselnden Arbeitsorten. Ein Beispiel sind Kurierdienste: Sind sie gegenüber der Stadt Rechenschaft schuldig, nur weil sie unter anderem in Luzern Päckli abliefern? Laut Stadt muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, wo sich der tatsächliche Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit befindet. Gerade für regional tätige Unternehmen schafft das zusätzliche Unsicherheit und administrativen Aufwand. Ich bestreite nicht, dass es einzelne problematische Arbeitsverhältnisse geben kann. Wir setzen jedoch auf branchenbezogene Lösungen, Gesamtarbeitsverträge und den konsequenten Vollzug der bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Sie kritisieren das Sonderzügli der Stadt. Wären Sie denn für eine einheitliche Lösung auf kantonaler oder nationaler Ebene?
Wenn es überhaupt eine zusätzliche gesetzliche Lösung braucht, wäre eine nationale Regelung konsequenter als ein kantonaler oder kommunaler Flickenteppich. Das bewährte schweizerische Modell besteht aber bereits: die Sozialpartnerschaft. In Gesamtarbeitsverträgen handeln Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen nicht nur Mindestlöhne aus, sondern auch Arbeitszeiten, Ferien, Zulagen und weitere Arbeitsbedingungen. Hinzu kommt: Der Kanton Luzern wird kommunale Mindestlohn-Regelungen möglicherweise verbieten. Selbst wenn das Volk in der Stadt Luzern jetzt Nein sagt zur Aufhebung, wird der Mindestlohn später wohl per Kantonsentscheid wieder abgeschafft.
Die Bürgerlichen schafften es nicht, die Einführung des Mindestlohns per Referendum zu bekämpfen. Jetzt versuchen sie, ihn nachträglich wieder abzuschaffen. Wie erklären Sie das dem Volk?
Dass das Referendum damals nicht zustande kam, war ein Versäumnis. Dazu stehen wir. Demokratie bedeutet aber auch, dass politische Entscheide überprüft werden können. Inzwischen sind die konkreten Auswirkungen des Mindestlohn-Reglements bekannt. Nun müssen die Stadtluzerner Stimmberechtigten selbst entscheiden, ob sie an dieser kommunalen Sonderregel festhalten wollen.

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