Auf den 1. Januar ist im Kanton Uri ein neues Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistung in Kraft getreten. Dabei wurde gemäss einer Parlamentarischen Empfehlung festgelegt, dass Leistungen für Betreuung und Begleitung nur denjenigen Personen vergütet werden, die im Sinne der AHV, IV oder UV «hilflos» sind. Dies bedeutet, dass der Betrag nur bezogen werden kann, wenn man bereits Hilflosenentschädigung bezieht. Gemäss den Landrätinnen und Landräten, welche die Empfehlung unterzeichnet haben – Eveline Lüönd (Grüne), Georg Simmen (FDP), Roland Poletti (SVP) und Helen Furrer (CVP) – führt dies dazu, dass beispielsweise Personen mit psychischen Erkrankungen keinen Zugang zu den Leistungen haben, obwohl sie die Unterstützung benötigen.
In der Empfehlung wird erklärt:
«Mangelt es vulnerablen Personen an finanziellen Mitteln und sozialen Beziehungen, drohen sie zu vereinsamen, weil ihr Handlungsspielräume eingeschränkt sind.»
Da das aktuelle Reglement dementsprechend den Bedürfnissen nicht gerecht werde, empfehlen die unterzeichnenden Landrätinnen und Landräte dem Regierungsrat, den betreffenden Absatz ersatzlos zu streichen. (jb)