Für passionierte Fischer ist das Warten endlich vorbei. Am 15. April ist es so weit: Die Fischerei an den Fliessgewässern startet wieder in Uri. In einer Medienmitteilung macht das Amt für Umwelt auf Anpassungen im Reglement aufmerksam, die seit Dezember gelten. «Damit es bei allfälligen Fischereikontrollen keine unangenehmen Situationen gibt, möchten wir auf diese Änderungen hinweisen», schreibt das kantonale Amt.
Im Fischereireglement heisst es neu:
Für das Gewässer «Gwüest» (vorderes und hinteres Seelein inklusive Bachlauf) gilt neu die Fangzeit vom 1. Juni bis zum 30. September und nicht mehr ab dem 15. April.
Der Ausfluss des Golzernsees (vom Golzernsee bis Mündung in den Chärstelenbach) ist neu als Fliessgewässer «Seebach» erfasst. Es gilt somit die Fangzeit vom 15. April bis zum 30. September.
Neu gilt an Bergseen für Namaycush ein Fangmindestmass von 24 Zentimetern.
Seelisbergersee: Um vom Boot aus zu fischen, muss das Boot immatrikuliert und ständig vor Ort stationiert sein. Das Fischen vom Kajak, Stand-up-Paddle und so weiter ist am Seelisbergersee nicht erlaubt.
Das Mitführen oder Verwenden von Echolotgebern mit Live-Sonar-Technologie ist verboten.
Vorsicht blinde Passagiere
Das kantonale Amt macht zudem auf «blinde Passagiere» aufmerksam: «Ende 2024 wurde am Alpnachersee das erste Vorkommen von Quaggamuscheln im Vierwaldstättersee festgestellt.» Früher oder später werde diese invasive Muschelart auch im Urnersee ankommen. «Trotz oder auch wegen dieser Aussichten sind alle weiteren Gewässer zu schützen sowie die Weiterverbreitung von anderen invasiven, gebietsfremden Arten (wie Quaggamuschel, Schwarzmeergrundeln, Wasserpest, und weitere) weiterhin einzuschränken.»
Bei einem Gewässerwechsel seien das Boot oder weitere Gerätschaften bereits beim Auswassern auf Rückstände von Pflanzen und Tieren zu kontrollieren, in einer Bootsreinigungsstelle mit Hochdruckreiniger und heissem Wasser zu reinigen und vollständig auszutrocknen. «Das Bilgen- und anderes Restwasser ist vollständig abzulassen.» Auch Kanus, Stand-up-Paddles und andere Wassersportgeräte seien nach dem Gebrauch zu reinigen, abzutrocknen und vor dem Gebrauch in anderen Gewässern, wenn immer möglich, mehrere Tage komplett trocken zu lagern. Das Amt für Umwelt verweist darauf, dass es seit März 2025 in Flüelen eine offizielle Bootsreinigungsstelle gibt. Betrieben wird die Anlage von der Alegra Bootswerft GmbH .
Die Eröffnung der Bergseen erfolgt dann wie gewohnt am 1. Juni. Na dann: Petri Heil! (zf)
Weitere Informationen zu Quaggamuscheln sind zu finden unter www.umwelt-zentralschweiz.ch .

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