notifications
Zug

Beat Villiger entscheidet in einigen Tagen über seine Zukunft

Der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger ist wiedergewählt. Gegen ihn wurden in den letzten Tagen happige Vorwürfe laut. Villiger erklärte heute Sonntag, er brauche Bedenkzeit, um zu entscheiden, ob er seine vierte Amtszeit antritt.
Trotz Vorwurf der Urkundenfälschung: Der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger ist wiedergewählt worden und bleibt im Amt. (Bild: PD)

Harry Ziegler

Der Zuger CVP-Regierungsrat Beat Villiger (61) wurde heute, Sonntag, 7. Oktober 2018 mit dem drittbesten Resultat wiedergewählt. Trotzdem ist sein Verbleib in der Regierung noch nicht sicher. Er brauche zwei, drei Tage Zeit, um die Situation zu überdenken und zu einem Entscheid zu kommen, lässt Villiger verlauten. Der «Sonntagsblick» machte heute bekannt, dass Beat Villiger vor sieben Jahren eine Geliebte hatte und mit ihr ein Kind zeugte. Die «Zuger Zeitung» wusste schon länger von Villigers Affäre, betrachtete dies jedoch stets als Privatsache des Sicherheitsdirektors. Aus Rücksicht auf Villigers Familie und das Kind hat unsere Zeitung dies nie öffentlich gemacht. Die Frage, die sich im Zusammenhang mit Beat Villiger ohnehin stellt, ist nicht jene, ob er eine Affäre hatte, sondern die Frage nach seiner Glaubwürdigkeit im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung der Luzerner Staatsanwaltschaft zu vermuteter Urkundenfälschung. Hier verstrickte sich Villiger bei der Einvernahme in Widersprüche.

Die Diskussion um den Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger initiiert hatte das Onlinemagazin «Republik» am Montag, 1. Oktober 2018. Das Magazin berichtete, dass eine Villiger nahestehende Person - eine Frau - im Jahr 2017 zweimal ohne Führerschein in einer Kontrolle der Luzerner Polizei hängen geblieben ist. Sie musste ihren Führerausweis bereits 2009 abgeben. Daraufhin wurden sie und der Halter des Wagens - Beat Villiger - bei den Luzerner Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Die Luzerner Staatsanwaltschaft stellte im Februar dieses Jahres das Verfahren ein.

Schriftliche Bestätigung verlangt

Unsere Zeitung hat die Einstellungsverfügung eingesehen. Daraus geht hervor, dass sich Villiger, zwei Tage bevor die Frau zum ersten Mal in eine Polizeikontrolle geriet als Privatperson, wie er betont, bei der Luzerner Polizei erkundigte, ob die Frau überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Aus Datenschutzgründen hat die Luzerner Polizei keine genauen Angaben gemacht, Villiger aber geraten, sich den Autoschlüssel zurückzuholen. Das hat er nicht getan, sich aber stattdessen schriftlich bestätigen lassen, dass die Frau im Besitz eines Führerscheins sei.

Die Frage stellt sich, ob die Luzerner Polizei sich nicht doch im Klaren war, dass der oberste Zuger Polizist, Sicherheitsdirektor Beat Villiger, am anderen Ende der Telefonleitung war. Der Fakt, dass Villiger geraten worden war, die Autoschlüssel zurückzuholen, lässt diese Vermutung zu.

Nachdem die Frau zum zweiten Mal ohne Fahrerlaubnis von der Luzerner Polizei gestoppt wurde, legt sie der Polizei einen Kaufvertrag vor, der besagt, Beat Villiger habe ihr das Auto per 1. Juli 2017 verkauft. Nur: Das Fahrzeug ist noch im November 2017 auf Beat Villiger eingelöst. Der Vertrag datiert auf Mai 2017. Das bedeutet, das Auto hätte Villiger bereits bei der ersten Polizeikontrolle nicht mehr gehört. Die Polizei vermutete, der Vertrag sei umdatiert worden, damit Villiger einer Untersuchung entgehe. Dieser Verdacht liess sich laut Staatsanwaltschaft Luzern nicht erhärten, weshalb die Untersuchung eingestellt worden sei.

Kritik an den Luzerner Strafverfolgungsbehörden

Verschiedene Strafrechtsexperten äusserten daraufhin Kritik an den Luzerner Strafverfolgungsbehörden. Die Einstellung sei aus prozess- und strafrechtlichen Gründen falsch. Der Fall Villiger hätte zwingend durch ein Gericht beurteilt werden müssen. Die Verdachtsmomente bezüglich Urkundenfälschung hätten dafür ausgereicht.

Kommentare (0)