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Luzern

Bald ist wieder Schulbeginn: So reden Luzerner Schulen beim Znüni mit

Welche Nahrungsmittel eignen sich als Znüni im Unterricht und was dürfen Luzerner Schulen vorschreiben?
So sieht ein gesundes Znüniböxli aus: Mit Brot, Gemüse und Früchte. (Bild: Pius Amrein, 6. August 2019)

Susanne Balli

Mit der Frage, was ein gesunder Snack ist, werden Eltern zum ersten Mal ab dem Zeitpunkt konfrontiert, wenn ihre Sprösslinge feste Nahrung zu sich nehmen können. Spätestens aber wieder mit Eintritt der Kleinen in den Kindergarten. Dann gibt es plötzlich Empfehlungen, Weisungen oder – je nach Schule – strikte Regeln, was ins Znüni-Böxli darf und was nicht. Dabei stimmen die gewünschten Lebensmittel nicht immer mit den Vorlieben der Kinder (und Eltern) überein.

Auf der Website der kantonalen Dienststelle Volksschulbildung finden sich unter der Rubrik Ernährung und Bewegung zahlreiche Merkblätter und Links zum Thema «gesundes Znüni». Zudem unterstützt die Dienststelle die Schulen, sich durch diverse Unterrichtsangebote und Projekte mit den Themen Ernährung und Bewegung auseinanderzusetzen.

«Keine verbindliche kantonale Vorgaben»

Zum Beispiel können Schulen einen Znüni-Määrt einrichten und werden dabei durch eine Projektberatung der Fachstelle Gesundheitsförderung begleitet. Ein anderes Angebot ist die Pausenapfelaktion. Die Dienststelle Gesundheit hat zudem online Flyer zu gesunden Znüni und Zvieri aufgeschaltet. Um möglichst viele Personen zu erreichen, sind die Flyer in den Sprachen Deutsch, Albanisch, Arabisch Farsi, Portugiesisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Spanisch, Tamilisch und Tigrinya verfasst.

Dabei handelt es sich lediglich um Empfehlungen. «Die Volksschulen dürfen sicher gewisse Vorgaben machen, damit der Schulbetrieb gewährleistet wird, und die Kinder dem Unterricht zu folgen vermögen», sagt Charles Vincent, Leiter Dienststelle Volksschulbildung, auf Anfrage. Dafür sei in den meisten Fällen eine Zwischenverpflegung inklusive Getränk notwendig.

«Es gibt aber keine verbindlichen kantonalen Vorgaben für die Gestaltung der Znünis in den Pausen. Regelungen der Schulen müssen verhältnismässig und primär auf den Schulbetrieb bezogen sein, die Ernährung der Kinder ist in erster Linie eine Aufgabe der Eltern», so Vincent weiter. Hingegen sei es aus dem Blickwinkel der Gesundheitsförderung richtig und sinnvoll, Kompetenzen im Bereich Ernährung und Bewegung zu fördern. «Dies gehört auch zu den Kompetenzen im Lehrplan 21.»

Bananen sind erlaubt

Weniger sinnvoll ist laut Vincent hingegen die Diskussion um einzelne Früchte, wie zum Beispiel Bananen, die an diversen Schulen wegen ihres hohen Zuckergehalts und der klebrigen Konsistenz aufgrund der Zahngesundheit nicht gern gesehen werden. «Das zu regeln, lässt die Weisungsgewalt der Schulen nicht zu. Dann könnte man ja auch kommen und sagen, dass Orangen zu viel Säure enthalten.»

Was aber gilt denn nun als gesundes Znüni? Empfohlen werden gemäss dem Znüniblatt der kantonalen Dienststelle Gesundheit und Sport Früchte und/oder Gemüse. So zum Beispiel Äpfel, Birnen, Trauben, Kirschen, Nektarinen, Mandarinen, Orangen, Aprikosen und Beeren. Beim Gemüse zum Beispiel Rüebli, Gurken, Tomaten, Peperoni, Radieschen, Fenchel, Kohlrabi und Stangensellerie.

Geeignet sind zudem Komponenten wie Vollkorn- oder Ruchbrot, Knäckebrot/Kräcker, Reiswaffeln oder ungesüsste Flocken. Empfohlen werden auch Milchprodukte wie Käse, Frischkäse, Quark natur, Joghurt natur und Milch sowie Nüsse und Kerne. Zum Trinken eignen sich Wasser oder ungesüsste Kräuter- oder Früchtetees.

Nicht empfohlen werden zum Beispiel Gipfeli, gesalzene Snacks wie Pommes Chips oder Wurstware, da zu salzig und zu fettig. Zudem Süssigkeiten in jeglicher Form, dazu gehören auch gezuckerte Getreideriegel, Milchschnitten und Ähnliches, sowie zuckerhaltige und süsse Getränke.

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