Wer in Baar ein Fest organisiert oder ein Restaurant betreibt, soll künftig einfacher erkennen können, welche Regeln für verlängerte Öffnungszeiten und Musik gelten. Der Gemeinderat hat die bisherigen Bestimmungen zu Freinächten sowie zum Musikbetrieb an der Fasnacht und an der Baarer Chilbi überarbeitet und in einer einzigen Verordnung zusammengeführt. Ziel sei es, einheitliche und verständliche Vorgaben zu schaffen.
Wie die Gemeinde in einer Medienmitteilung schreibt, habe es in der Vergangenheit immer wieder Unklarheiten gegeben. Veranstalterinnen und Veranstalter hätten die bestehenden Regelungen nicht immer verstanden. Mit der neuen Verordnung wolle der Gemeinderat mehr Klarheit schaffen und gleichzeitig der Bedeutung der Baarer Festkultur Rechnung tragen.
Als Freinacht gilt neu ausdrücklich eine vom Gemeinderat bewilligte Nacht, in der die ordentliche Schliessungszeit von Mitternacht für Restaurants und bewilligte Festwirtschaften im gesamten Gemeindegebiet aufgehoben ist. Die Freinacht bezieht sich jedoch ausschliesslich auf den gastgewerblichen Betrieb beziehungsweise den Ausschank. Sie bedeutet nicht automatisch, dass auch Musik die ganze Nacht gespielt werden darf.
Das sind die Freinächte in Baar
Zu den Freinächten zählen in Baar weiterhin sämtliche Inthronisationen der Fasnachtsoberhäupter im Dorf, in Inwil und Allenwinden sowie die Zeit vom Fasnachtssamstag bis und mit Fasnachtsdienstag. An der Baarer Chilbi darf von Chilbisamstag bis und mit Chilbimontag rund um die Uhr ausgeschenkt werden. Ebenfalls als Freinächte gelten der Bundesfeiertag am 1. August sowie Silvester. Darüber hinaus kann der Gemeinderat bei besonderen oder überregionalen Anlässen weitere Freinächte bewilligen.
Separat geregelt ist der Musikbetrieb. Während der Fasnacht dürfen Gastgewerbebetriebe und Festwirtschaften von Fasnachtssamstag bis Aschermittwochmorgen durchgehend Musik abspielen. An der Baarer Chilbi ist dies neu von Chilbisamstag bis Dienstagmorgen zulässig. Damit wird der erlaubte Zeitraum für Musik an der Chilbi gegenüber den bisherigen Bestimmungen präzisiert.
Ausserhalb dieser Zeitfenster gelten weiterhin die ordentlichen Vorschriften zur Nachtruhe. Die Verantwortung für deren Einhaltung liege bei den Betrieben sowie den Veranstalterinnen und Veranstaltern. Sie seien verpflichtet, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Die neue Verordnung ist in der Rechtssammlung der Gemeinde Baar veröffentlicht worden und gilt künftig als einheitliche Grundlage für Freinächte und den Musikbetrieb an Festanlässen. (rh)


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