Nun sind meine zwei Jahre als Präsident des Grossen Gemeinderates bereits wieder Vergangenheit. Es war eine sehr spannende, jedoch auch herausfordernde Aufgabe, den Grossen Gemeinderat zu präsidieren, aber auch ehrenvoll, die Stadt Zug gegen aussen repräsentieren zu dürfen. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei meiner Fraktion für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken sowie allen Mitgliedern des Stadtparlaments und der Verwaltung für die Zusammenarbeit.
Da ich nun wieder Mitglied der Bau- und Planungskommission bin, steht für mich die anstehende Ortsplanungsrevision im Fokus. Für die Zukunft brauchen wir eine weitsichtig und nachhaltig geplante Stadtentwicklung. Diesbezüglich ist die anstehende Revision der Ortsplanung richtungsweisend.
Es braucht gute und vor allem praktikable Planungsinstrumente und Gesetze zur Sicherstellung der Planungs- und Rechtssicherheit. Einer schleichenden Überregulierung unter dem Deckmantel der «Qualitätssicherung» muss Einhalt geboten werden.
Der Ruf nach einfacheren beziehungsweise effizienteren Bewilligungsverfahren ist berechtigt. Das Mass des Erträglichen ist bei der Regulierungsdichte langsam, aber sicher erreicht, wenn nicht bereits überschritten. Zudem ist die häufig propagierte Nach- oder Innenverdichtung in vielen Fällen ein baurechtliches Minenfeld.
Unter diesen Aspekten muss eine Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträger stattfinden. Oftmals sind sich einzelne Akteure gar nicht bewusst, welche Auswirkung eine neue Bestimmung oder ein Gesetz in der Praxis hat. Im Idealfall müsste jedes neue Gesetz auf seine Praxistauglichkeit geprüft werden. Es kann durchaus vorkommen, dass sich Vorgaben oder Auflagen widersprechen und sich dadurch faktisch neutralisieren. Umso wichtiger ist es, dass sich Architektinnen und Architekten auf politischer Ebene engagieren. Denn schlussendlich ist jedes Gesetz und jede Bestimmung das Resultat eines politischen Prozesses.
Selbstredend beanspruchen komplexere Planungsverfahren auch mehr Zeit. Von der Ausarbeitung bis zur Festsetzung eines Bebauungsplans können ohne weiteres fünf bis zehn Jahre oder noch mehr vergehen. Wie ich bereits in meinem Standpunkt von vor bald fünf Jahren geschrieben habe, wird sich die Zahl der älteren Menschen bis 2035 nahezu verdoppeln. Dieses Szenario wird also in den nächsten 10 Jahren eintreten.
Darum ist es umso wichtiger, das Thema dauernd präsent zu halten. Oft lässt sich die Politik durch plötzlich eintretende Ereignisse ablenken und Themen wie eben dem Wohnen im Alter wird dadurch eine geringere Aufmerksamkeit geschenkt. Wir können unsere Augen aber nicht vor dem Älterwerden verschliessen. Denn früher oder später wird jeder Einzelne von uns mit diesem Thema unweigerlich konfrontiert sein.
Bei Bebauungsplänen und Bauvorlagen muss nach Möglichkeit eine alters- beziehungsweise generationengerechte Planung und Umsetzung eingefordert werden. Jedoch sollte dies nicht nur von politischer Seite her geschehen, sondern als gesamtgesellschaftliche Selbstverständlichkeit angesehen werden.
Die nächsten zwei Jahre werden herausfordernd, aber auch spannend. Es gilt, das Wachstum in die richtigen Bahnen zu leiten, um die Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung schaffen zu können. Damit nicht nur wir, sondern auch die nachfolgenden Generationen in einer lebenswerten und lebhaften Stadt wohnen und arbeiten können.
Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.