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Auch Uri verschärft Massnahmen gegen das Corona-Virus

Das Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden gilt ab sofort auch im Kanton Uri. Der Schulunterricht bleibt bis vorerst 5. April unterbrochen. Für Spital, Heime und Behinderteninstitutionen gelten ab sofort Besuchsverbote.
Ab sofort gilt im Kantonsspital Altdorf, aber auch in Heimen ein Besuchsverbot (Bild: Urs Hanhart (Altdorf, 4. Januar 2017))

Philipp Unterschütz

Im Kanton Uri waren bis Freitagabend zwei Fälle des Corona-Virus bestätigt. Zudem wurde laut dem Sonderstab Corona-Virus am Freitag eine im Kanton Uri tätige Person aus dem Kanton Tessin positiv getestet. In den Betrieben, in denen Kontaktpersonen der Infizierten tätig sind, würden derzeit die notwendigen Massnahmen vorgenommen.

Um die besonders gefährdeten Personen über 65 Jahre und Menschen mit chronischen Krankheiten besonders zu schützen, hat der Sonderstab Corona-Virus in Absprache mit dem Kantonsspital Uri und mit dem Heimverband Curaviva Uri ein generelles Besuchsverbot erlassen. Dieses gilt ab sofort bis vorerst 30. April 2020.

Ansteckungsgefahr für Patienten verhindern

Es ist allen Personen untersagt, Patientinnen und Patienten im Spital zu besuchen. Die Spitalleitung kann für einzelne Patientengruppen Ausnahmen bewilligen (z. B. Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden, Angehörige von Sterbenden). Dabei dürfen höchstens zwei Besucherinnen oder Besucher eine Patientin oder einen Patienten gleichzeitig besuchen. Die Einzelheiten wie beispielsweise die maximale Besuchsdauer und die maximale Anzahl Besuche pro Tag regelt die Spitalleitung und stellt den Vollzug des Besuchsverbots sicher. (Weitere Infos unter www.ksuri.ch). Die Patientenwege für Corona-Patienten sind im Kantonsspital räumlich von anderen Patienten getrennt. Sämtliche Verdachtsfälle werden über einen separaten Eingang aufgenommen und sofort isoliert. Für Patientinnen und Patienten besteht deshalb keine Ansteckungsgefahr.

Ein generelles Besuchsverbot gilt ebenfalls in den Urner Pflegeheimen und Behinderteninstitutionen. Die Leitung der Institution kann im Einzelfall in sachlich begründeten Fällen (z.B. Palliative Care) Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen. Weiter dürfen sich Bewohnerinnen und Bewohner nur auf dem Areal des Pflegeheims bewegen. Die Heimleitung bestimmt im Ausnahmefall (z. B. Arzt- oder Spitalbesuche) das nötige Vorgehen. Den Heimen und Institutionen ist es zudem verboten, externe Veranstaltungen in ihren Räumlichkeiten durchzuführen. Der Vollzug des Besuchsverbots obliegt den Heim- und Institutionsleitungen.

Kein Schulunterrricht bis mindestens am 5. April

Mit einem Schreiben an alle Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen informierte die Bildungs- und Kulturdirektion, dass ab Montag bis mindestens am 5. April an allen Schulen im ganzen Kanton Uri kein Präsenzunterricht mehr stattfindet. Nicht darunter fallen laut dem Schreiben: Termine mit einzelnen Beteiligten (Elterngespräche, Abklärungen beim Schulpsychologischen Dienst etc.) und Einzelunterricht an der Musikschule Uri. Diese können – unter Einhaltung der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln – bis auf Weiteres wahrgenommen werden.

Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri), die Kantonale Mittelschule Uri und die Oberstufenzentren unterrichten ab Montag bis mindestens am 5. April im Fernunterricht. Genauere Informationen zur Art und Weise dieses Fernunterrichts würden Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche und Lehrpersonen direkt von ihren jeweiligen Schulleitungen erhalten, herisst es weiter im Schreiben. Die Schulen benötigten aber Zeit, um die entsprechenden Materialien bereitzustellen und die Übermittlung zu organisieren.

Betreuungsangebote für Kindergärtler und Primarschüler

«Für die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule stellen alle Schulen ein Betreuungsangebot bereit», kündigt das Schreiben des Kantons ausserdem an. Das Angebot erstrecke sich vorerst auf die angestammten Unterrichtszeiten. Über die langfristige Betreuung (und Beschäftigung aller Schülerinnen und Schüler) entscheiden die Schulen und die Bildungs- und Kulturdirektion im Verlauf der nächsten Woche.

Das Betreuungsangebot richtet sich lediglich an jene Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte selber keine angemessene Betreuung sicherstellen können. Das Betreuungsangebot dient dazu, dass Personal im medizinischen Bereich sowie in der Pflege und Betreuung weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können und dass die Schülerinnen und Schüler möglichst nicht durch Grosseltern (die zu den verletzlichen Personengruppen zählen) betreut werden müssen. In den anderen Fällen sind die Erziehungsberechtigten gehalten, Kinder und Jugendliche daheim selber zu betreuen, damit die Massnahmen des Bundesrats die beabsichtige Wirkung erzielen können.

Keine Anlässe für mehr als 100 Teilnehmer

Private und öffentliche Anlässe mit mehr als 100 Teilnehmern hat der Bundesrat ab sofort bis 30. April 2020 verboten. Veranstalter von Anlässen im Kanton Uri mit weniger als 100 Teilnehmenden müssen bis auf weiteres mittels Plakatanschlag folgende Präventionsmassnahmen vorsehen: Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen; Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen; Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen; räumliche Verhältnisse müssen die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleisten.

Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen gemäss der bundesrätlichen Verordnung nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die Empfehlungen zur Hygiene und zum Abstandhalten müssen eingehalten werden.

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