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Obwalden

Auch Athleten paralympischer Sportarten sollen in Obwalden vom Swisslos-Topf profitieren

Sportler aus einer olympischen oder einer paralympischen Sportart sollen im Kanton Obwalden gleichgestellt werden. Künftig sollen sie Fördergelder von 12'000 Franken pro Kopf erhalten. Der Regierungsrat hat das Sportförderungsgesetz nach der Vernehmlassung überarbeitet.
Obwaldner Spitzensportler sollen mit Geldern aus dem Swisslos-Fonds unterstützt werden.  (Bild: PD)

Philipp Unterschütz

Leistungssportlerinnen und -sportler sollen mit Förderbeiträgen aus dem Swisslos-Fonds unterstützt werden. Der Obwaldner Regierungsrat richtet sich in seinem Vorschlag an Förderinstrumenten für die Sportler aus, wie sie in Luzern, Nidwalden und Uri in den letzten Jahren bereits eingeführt worden sind. An seiner nächsten Sitzung entscheidet der Kantonsrat über die entsprechende Anpassung des Sportförderungsgesetzes.

Ein neuer Artikel mit dem Titel «Leistungssportförderung» legt fest, dass Obwaldner Leistungssportlerinnen und Leistungssportler mit Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds gefördert werden können. Sie müssen die obligatorische Schulzeit beendet haben und einen finanziellen Bedarf ausweisen. Damit sind die wesentlichen Grundbedingungen auf Gesetzesebene geregelt.

Olympische und paralympische Athleten werden gleichgestellt

Für Sportlerinnen und Sportler aus einer olympischen und – im Gegensatz zum ersten Vorschlag – auch einer paralympischen Sportart kann ein Beitrag von maximal 12'000 Franken pro Kopf und Jahr ausgerichtet werden. Bei nicht-olympischen Sportarten gilt ein Maximalbeitrag von 6000 Franken.

Begründet wird der Unterschied im Bericht der Regierung damit, dass bei den olympischen Sportarten ein höherer Konkurrenzdruck herrsche, wogegen bei den nicht-olympischen Sportarten der Aufwand häufig geringer sei, um sich an die nationale oder internationale Spitze hochzuarbeiten. Die Unterscheidung habe sich in Nidwalden und Uri wie auch bei der Stiftung Schweizer Sporthilfe bewährt. Leistungssportlerinnen und Leistungssportler in paralympischen Sportarten werden insbesondere aus Gründen der Gleichstellung ebenfalls bis zu einem Maximalbetrag von 12'000 Franken pro Kopf und Jahr unterstützt.

Warum die Regierung nach der Vernehmlassung die Beitragshöhe für paralympische Sportler erhöhte, erklärt Peter Gähwiler, Departementssekretär des Bildungs- und Kulturdepartements Obwalden auf Anfrage so: «Bereits bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage haben wir die Höhe der Beiträge an Athleten von paralympischen Sportarten diskutiert und nahmen die in der Motion geforderte Beitragshöhe von 6000 Franken in die Vorlage auf.»

Wahrscheinlich auch aufgrund von engagierten Voten bei der Vernehmlassungseröffnung habe sich in der Folge in der Vernehmlassung eine grosse Mehrheit für die Gleichstellung der paralympischen Athleten mit den olympischen Athleten ausgesprochen. Der Regierungsrat sei aufgrund der klaren Rückmeldung aus der Vernehmlassung auf dieses Anliegen eingegangen und unterstütze dieses.

Im Vernehmlassungsverfahren von Mitte Januar bis Mitte März 2020 waren 15 Antworten eingegangen. Alle waren grundsätzlich mit der Art der Umsetzung des Anliegens der Motion einverstanden.

Derzeit könnten sechs bis acht Sportler profitieren

Gemäss Einschätzung der Abteilung Sport beim Bildungs- und Kulturdepartement hätten zurzeit insgesamt sechs bis acht Obwaldner Sportlerinnen und Sportler reelle Chancen, von diesem Förderinstrument profitieren zu können. Die Aufwendungen werden auf jährlich rund 70'000 Franken geschätzt.

Die genaueren Vorgaben werden in den Vollzugsrichtlinien des Bildungs- und Kulturdepartements festgelegt. Darin wird unter anderem definiert, wer als Obwaldner Leistungssportlerin oder -sportler gemäss Sportförderungsgesetz gilt: Es sind Athletinnen und Athleten, die einerseits ihren Wohnsitz in Obwalden oder einen engen Bezug zum Kanton haben (zum Beispiel langjähriges Mitglied und Aushängeschild eines Obwaldner Sportvereins), und die andererseits im Besitz einer Swiss Olympic Card sind.

Kantonsräte forderten Anpassung

Die Ergänzung des Gesetzes geht zurück auf eine Motion, die Kantonsrätin Cornelia Kaufmann-Hurschler (CVP, Engelberg) und weitere Mitunterzeichnende im Juni 2018 eingereicht hatten. Das Sportförderungsgesetz sowie die Vollzugsrichtlinien über Sportbeiträge aus dem Swisslos-Fonds seien entsprechend zu überarbeiten und die Leistungssportförderung im kantonalen Gesetz und den dazugehörigen Ausführungs- und Vollzugsbestimmungen zu verankern.

Wie der Regierungsrat bereits bei der Motionsbeantwortung im September 2018 festhielt, teilt er die Einschätzung der Motionärin, dass nach der Schulzeit eine Lücke in der Förderung junger Leistungssportlerinnen und -sportlern besteht. Auch der Kantonsrat schloss sich im Dezember 2018 dieser Ansicht an und überwies die Motion.

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