Ab Montag, 17. August 2026, gilt in weiten Teilen des Freiherrendorfes eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde, das schreibt die Gemeinde Attinghausen in einer Mitteilung. Die neue Signalisation sei bereits montiert und trete zeitgleich mit dem Schulstart in Kraft.
Die abweichende Höchstgeschwindigkeit umfasst die Kummetstrasse, die Walter-Fürststrasse, die Allmendstrasse und die Reussstrasse. Zusammen mit der Burgstrasse, die als Kantonsstrasse bereits mit 40 km/h signalisiert ist, gilt die Regelung damit durchgehend im gesamten Ring um Attinghausen. Ebenfalls wurde auf dem Schulhausweg eine Begegnungszone eingeführt, wonach nun mit maximal 20 km/h gefahren werden darf. Ergänzend zu den Temporeduktionen sei es auf der Allmendstrasse per sofort verboten, zu parkieren.
Schwächste Verkehrsteilnehmer schützen
Im Zentrum steht die Sicherheit auf den Schulwegen. Die Reussstrasse ist die am stärksten befahrene Gemeindestrasse in Attinghausen. Auf dem Trottoir sind täglich zahlreiche Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Schülerinnen und Schüler der Primarschule unterwegs. Tempo 40 verkürzt die Bremswege, verbessert die Reaktionsbedingungen und ist damit ein direkter Gewinn für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden. «Wer als Kind zur Schule geht, soll das sicher tun können. Zehn Kilometer pro Stunde weniger kosten kaum Zeit. Im entscheidenden Moment können sie aber viel bewirken», wird Vizepräsident und Resort zuständiger Gemeinderat Daniel Triolo in der Mitteilung zitiert.
Der Gemeinderat habe sich bewusst für diese Lösungen entschieden. Eine durchgehende Signalisation sei für die Verkehrsteilnehmenden verständlich und werde dadurch besser akzeptiert und eingehalten. Ergänzend mit dem Parkverbot auf der Allmendstrasse und der Begegnungszone bei der Erschliessungsstrasse zum Schulhaus verfüge Attinghausen damit über eine grosse und nachhaltige Aufwertung der Verkehrssicherheit.
Keine Beschwerden eingegangen
Die Verkehrsbeschränkungen wurden Anfang Juli 2026 im Amtsblatt publiziert. Während der Auflagefrist gingen keine Beschwerden ein. Grundlage bilden öffentliche Mitwirkungen, behördeninterne Beratungen und Erhebungen sowie ein Verkehrsgutachten einer externen Firma, das die gesetzlichen Voraussetzungen für die abweichende Höchstgeschwindigkeit geprüft habe.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die neue Signalisation von Beginn weg zu beachten, insbesondere in den ersten Schulwochen. (zvg)




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