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Uri

Asylunterkunft beeinträchtigt Sicherheit nicht

Die Regierung geht auf eine Anfrage zum Brandschutz in Asylzentren ein und auch zum geplanten Neubau beim Kantonsbahnhof Altdorf.
Es brennt in der Asyl- und Flüchtlingsunterkunft des SRK beim Bahnhof Altdorf am 13. Juni 2024.
Bild: Archiv Urner Zeitung

Von November 2023 bis im Dezember 2025 hat es im Kanton Uri in Amsteg, Altdorf und Schattdorf in drei Liegenschaften gebrannt, die vom SRK Uri als Asylunterkunft betrieben wurden. Vor diesem Hintergrund reichten Anfang Februar SVP-Landrat Peter Stadler (Attinghausen) und Zweitunterzeichner Josef lnderkum (FDP, Gurtnellen) eine Interpellation ein. «Sind es drei zufällige Brände oder sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte nicht genügend mit den schweizerischen Brandvorschriften vertraut?», fragten sich die beiden Landräte und verlangten von der Regierung Antworten, insbesondere zum geplanten Neubau für Asylsuchende am Bauerhofweg in Altdorf beim Kantonsbahnhof. Die Antworten der Regierung werden am 22. April im Parlament behandelt.

Die Regierung macht auch Angaben zum Status Quo: Per Ende Januar 2026 lebten insgesamt 892 Personen aus dem Asylbereich und mit Schutzstatus S im Kanton Uri, davon 294 Personen mit Schutzstatus S. Sie wohnen mehrheitlich in Mietwohnungen, verteilt auf aktuell 14 Gemeinden. Die Unterbringung sei abhängig von verfügbarem und bezahlbarem Wohnraum. Für die Unterbringung sind maximal 11.15 Franken pro Tag und Person inklusive Nebenkosten vom Kanton vorgegeben. Die aktuellen Kollektivunterkünfte mit total 204 Plätzen befinden sich laut Regierung in Altdorf, Flüelen und in Silenen.

Kurse zum Brandschutz

Die Gemeinden seien für die Kontrollen über die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zuständig, die kantonale Brandschutzbehörde werde bei Objekten zur Unterbringung von Asylsuchenden oft beratend beigezogen, hält die Regierung fest und macht klar, dass die Festlegung und Umsetzung der Massnahmen kompliziert ist. «Bei der Beurteilung der Objekte können die erforderlichen Massnahmen je nach Bauart, Geschosslage, Personenbelegung oder Brandschutzstandard der Unterkunft entsprechend verschieden ausfallen.»

In den Kollektivunterkünften gibt es laut Regierung vom SRK erarbeitete Hausordnungen und Brandschutzkonzepte, die neu eingezogene Personen erhalten, zu denen sie instruiert und die anschliessend von ihnen unterzeichnet werden. «In den Kollektivunterkünften müssen alle Bewohnenden einen Kurs zum Brandschutz absolvieren. Brandschutzübungen werden regelmässig durchgeführt und auch das jeweilige Brandschutzkonzept wird regelmässig an Haussitzungen thematisiert», schreibt die Regierung.

Bundespauschalen decken Kosten nicht

Die Interpellanten wollten auch wissen, was die Miete über 15 Jahre für den geplanten Neubau am Bauernhofweg in Altdorf kostet. In den Richtwerten zur Programmvereinbarung mit dem SRK sei der Maximalbetrag pro Person und Tag für Mietkosten inklusive Nebenkosten von 11.15 Franken definiert. «Die Mietkosten inklusive Nebenkosten für die geplante Unterkunft am Bauernhofweg liegen unter diesem Richtwert», so die Regierung.

Die Kosten für die Unterbringung und die Ausrichtung der Sozialhilfe werden vom Kanton getragen, solange die Personen nicht finanziell selbstständig sind. Der Bund unterstütze die Kantone mit Pauschalen für die Sozialhilfekosten. «Die Pauschalen für Asylsuchende betragen 1639.58 Franken pro Person und Monat, diejenigen für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige 1463.10 Franken.» Das würde aber die Kosten für die Unterbringung und die Sozialhilfe nicht vollumfänglich decken.

Zum Projekt Bauernhofweg sagt die Regierung zudem, dass die Nachbarschaft im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsprozesses die Möglichkeit habe, Einsprache zu erheben. Die Altdorfer Baubewilligungsbehörde werde diese behandeln und auch entsprechende Brandschutzauflagen definieren.

Gegen Verbannung aus Siedlungsgebieten

Kein Gehör hat die Regierung für Containersiedlungen ausserhalb des Siedlungsgebiets. Die Integration von geflüchteten Menschen sei ein Auftrag des Bundes und dem Regierungsrat ein Anliegen. Kollektivunterkünfte ausserhalb der Siedlungsgebiete würden diesem Anliegen widersprechen. «Um Integrationsmassnahmen wie Sprachkurse, Ausbildungen und Arbeitsintegration zu unterstützen, würde eine Unterbringung ausserhalb der Siedlungsgebiete zwangsläufig mehr kosten. Auch die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen würde durch eine Platzierung ausserhalb der Siedlungsgebiete erschwert.» In einer Studie von 2023 sei aufgezeigt worden, «dass es für den Betrieb einer Kollektivunterkunft im Modulbau mindestens 35 Jahre Nutzung braucht, um die vorgegebenen Kosten von Fr. 11.15 pro Person und Tag inklusive Nebenleistungen zu erreichen».

Auf die Aussage der Interpellanten, dass es wenig sinnvoll sei, Asylsuchende mit unterschiedlichster Herkunft an einem Bahnhof unterzubringen, der sonst schon Konfliktpotenzial aufweise, verweist die Regierung auf die Kollektivunterkunft an der Gurtenmundstrasse 31/33, die seit 20 Jahren keine nennenswerten Probleme mache. Aus Sicht des Regierungsrats besteht aufgrund dieser langjährigen Erfahrungen kein Widerspruch darin, eine Asylunterkunft an der Gurtenmundstrasse/Bauernhofweg zu führen und gleichzeitig den Bereich rund um den Kantonsbahnhof attraktiv werden zu lassen.

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