Die Kantonsparlamente von Nidwalden und Obwalden haben 2025 die erforderlichen Kredite für die Umsetzung des eGov-Portals bewilligt. Gemeinsam mit den Gemeinden starteten die beiden Kantone anschliessend die Umsetzung. Ziel war es, das Portal in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 in Betrieb zu nehmen und der Bevölkerung sowie den Unternehmen einen zentralen Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen bereitzustellen.
Nun heisst es in einer Medienmitteilung, es habe sich gezeigt, dass die Einführung des Portals weit über die technische Umsetzung hinausgehe und die Komplexität des Vorhabens unterschätzt wurde. «Verschiedene Aspekte wurden in der ursprünglichen Planung nicht im notwendigen Umfang berücksichtigt.» Gemeint sind Auswirkungen auf Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltungen. Auch würden teilweise unterschiedliche Vorstellungen über den Projektumfang oder die konkrete Projektumsetzung bestehen.
Die Projektsteuerung mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Gemeinden und des InformatikLeistungsZentrums Obwalden/Nidwalden (ILZ), das als IT-Dienstleister der Verwaltungen die zentralen Informatiksysteme betreibt, nehme dies zum Anlass, das Vorhaben auf eine klarere Grundlage zu stellen, heisst es weiter. Mit Unterstützung einer externen Fachperson soll eine Auslegeordnung erfolgen, um Projekthandbuch, Abläufe und Zielsetzungen zu schärfen und einen realistischen Zeit- und Finanzierungsplan für die weiteren Phasen der Umsetzung zu erarbeiten. Die Suche nach einer geeigneten Fachperson ist angelaufen.
«Ein gemeinsames digitales Portal ist ein bedeutendes Vorhaben mit einem langfristigen Nutzen für Bevölkerung und Unternehmen. Deshalb ist es richtig, jetzt innezuhalten, die Projektorganisation zu prüfen, offene Punkte zu klären und das Projekt so aufzustellen, dass es anschliessend mit klaren Zielen und Zuständigkeiten weitergeführt werden kann», wird die Vorsteherin des Finanzdepartements Obwalden, Cornelia Kaufmann-Hurschler, zitiert. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für die weitere Umsetzung sowie die Berichterstattung an die Kantonsparlamente und die Gemeinderäte bilden.
Braucht es auch mehr Geld?
Ob ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht, könne erst nach Abschluss der Auslegeordnung verlässlich beurteilt werden, so die Mitteilung weiter. Falls dieser Fall eintritt, würde dem Kantonsrat in Obwalden respektive dem Landrat in Nidwalden ein zusätzlicher Verpflichtungskredit unterbreitet. «Für die Arbeit der externen Fachperson selbst wird mit einem fünfstelligen Betrag im höheren Bereich gerechnet, der hälftig von den beiden Kantonen getragen wird.» Es handle sich erst um eine Schätzung, aktuell laufe die Suche nach der Fachperson. Bis die Ergebnisse der Analyse vorliegen, werden die Arbeiten an der technischen Umsetzung aber weitgehend eingestellt. Anschliessend soll das Vorhaben auf dem Fundament eines überarbeiteten Projektplans strukturiert weitergeführt werden.
Der ursprünglich vorgesehene Einführungstermin des eGov-Portals noch vor Ende 2026 kann nicht eingehalten werden. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist derzeit offen. Erst nach der Auslegeordnung und dem Entscheid über die künftige Projektorganisation kann ein neuer Zeitplan verabschiedet werden. «Mit dem Zwischenhalt übernehmen die Kantone und Gemeinden Verantwortung und ziehen die Lehren aus den bisherigen Erkenntnissen. Entscheidend ist nicht, möglichst rasch zu einem Abschluss zu kommen, sondern ein Portal zu schaffen, das zukunftsgerichtet ist und den erwarteten Nutzen bringt», sagt Michèle Blöchliger, Finanzdirektorin von Nidwalden, in der Mitteilung.
Die beiden Kantone und die Gemeinden würden weiterhin hinter dem gemeinsamen Vorhaben stehen und konstruktiv zusammenarbeiten, heisst es weiter. Mit den nun eingeleiteten Schritten werden die Voraussetzungen geschaffen, das Projekt erfolgreich voranzubringen. (zvg/unp)

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