Ohne betreuende Angehörige wäre vieles undenkbar – in der Familie ebenso wie in der Gesellschaft. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Pflege und Betreuung von Familienmitgliedern künftig noch wichtiger und verdient entsprechende Anerkennung, heisst es in einer Medienmitteilung der Dienststelle Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern. Darum stehen diese Menschen am 30. Oktober, dem nationalen Tag für pflegende und betreuende Angehörige, im Fokus.
Regierungsrätin Michaela Tschuor würdigt in der Mitteilung das «wichtige und wertvolle Engagement» der betreuenden und pflegenden Angehörigen im Kanton Luzern. «Im Kanton Luzern gibt es Angehörige, die regelmässig und teilweise über einen längeren Zeitraum Familienmitglieder betreuen und pflegen», wird die Gesundheits- und Sozialdirektorin zitiert. «Was sie leisten, ist enorm wertvoll für die Gesellschaft und verdient meine allergrösste Anerkennung.»
Wer eine angehörige Person regelmässig und unentgeltlich bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Essen oder dem Einkaufen unterstützt, hat ab 1. Januar 2024 möglicherweise Anspruch auf eine Anerkennungszulage. Um diese Leistung und Gutscheine für die Nutzung von Entlastungsangeboten zu beantragen, können Menschen mit Hilflosenentschädigung ab 1. Januar 2024 bei der WAS Ausgleichskasse ein Gesuch einreichen. (zim)
Hinweis
Mehr Informationen gibt es unter www.was-luzern.ch/betreuung-angehoerige und www.disg.lu.ch/themen/Betreuende_Angehoerige .
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