Kanton Uri

Geschwindigkeitskontrollen in der Altdorfer Begegnungszone

Die Polizei will Fahrzeuglenkende für die geltenden Verkehrsregeln sensibilisieren.

Die Begegnungszone in Altdorf wurde im September 2025 eröffnet und dient seither als verkehrsberuhigter Bereich mit besonderem Fokus auf die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern. In der Begegnungszone gilt für sämtliche Fahrzeuge (zum Beispiel auch für Velos, E-Bikes oder Elektro-Trottinette) eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde.

Die Begegnungszone im Zentrum von Altdorf.
Bild: zvg

In den vergangenen Monaten sind bei der Kantonspolizei Uri wiederholt Hinweise aus der Bevölkerung und von Behörden eingegangen, wonach die zulässige Geschwindigkeit in diesem Bereich regelmässig überschritten wird. Besonders besorgniserregend ist dies laut einer Mitteilung der Polizei während der Mittagszeit sowie zu jenen Zeiten, in denen viele Kinder auf dem Weg zur Schule oder nach Hause unterwegs sind und sich zahlreiche Fussgängerinnen und Fussgänger in der Begegnungszone aufhalten.

Die Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit durch sämtliche Fahrzeuglenkende trage wesentlich zur Verkehrssicherheit und zur Aufenthaltsqualität im Dorfzentrum bei. Bereits geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen könnten das Risiko und die Schwere von Unfällen deutlich erhöhen.

Rücksichtnahme steht im Vordergrund

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nachhaltig zu gewährleisten, wird die Kantonspolizei Uri in der Begegnungszone in Altdorf künftig zu unterschiedlichen Tageszeiten sporadische Geschwindigkeits- sowie allgemeine Verkehrskontrollen durchführen. Dabei stünden insbesondere die Sensibilisierung der Fahrzeuglenkenden für die geltenden Verkehrsregeln sowie die gegenseitige Rücksichtnahme im Vordergrund, so die Mitteilung weiter.

Die Kantonspolizei Uri appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, die signalisierten Vorschriften in der Begegnungszone konsequent einzuhalten und ihre Fahrweise den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anzupassen. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme könne die Sicherheit aller Personen – insbesondere von Kindern und älteren Menschen – gewährleistet werden. (zvg)

Kommentare (0)