Die promovierte Historikerin Judith Kälin ist eine Expertin im Spannungsfeld von Zwang, Fürsorge und Freiheitsentzügen. In ihrem äusserst aufschlussreichen, gut verständlichen, wichtigen Buch zur «Rechtspraxis der administrativen Freiheitsentzüge im Kanton Zug 1940 – 1985» stellt die Forscherin dank gründlichem Aktenstudium Gewissheiten infrage, die andere Historikerinnen und Historiker kurz vor ihr als gesichert dargestellt haben.
Am 1. Januar 1981 trat ein schweizweit gültiges Gesetz in Kraft, das dem Vormundschaftsrecht den Abschnitt «Fürsorgerische Freiheitsentziehung» hinzufügte. Die neue Regelung vereinheitlichte die Einweisungsgründe auf nationaler Ebene, nämlich «Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, andere Suchterkrankungen oder schwere Verwahrlosung». Traten solche «materiellen Voraussetzungen» ein, konnte eine Person in einer «geeigneten Anstalt untergebracht oder zurückbehalten werden».
Schwammige Begriffe wie «Verwahrlosung» oder «Suchterkrankung» öffneten natürlich einer gewissen behördlichen Willkür Tür und Tor. Wer nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen konnte oder wollte, als «liederlich» und «arbeitsscheu» galt, zu spät zur Arbeit erschien oder gar den Arbeitsplatz zur Unzeit verliess, geriet schnell in den argwöhnischen Blick der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, der Vormundschaftsbehörde oder der Bürger- und Einwohnerräte, die im Milizsystem arbeiteten und entsprechend unqualifiziert waren.
Einfluss aus Nazi-Deutschland?
Hier wäre es interessant gewesen, noch mehr über das unglaublich starke Arbeitsethos auch im katholischen Kanton Zug um 1960 zu erfahren. Wie ich vermute, ist dieser auch auf den unheilsamen Einfluss des nationalsozialistischen Gedankenguts der 1930er-Jahre zurückzuführen.
«Müssiggänger» mussten jedenfalls mit Anzeigen und Meldungen durch enge Verwandte, Eltern, Geschwister oder auch durch den Schwager rechnen, denn diese wurden im Eventualfall zu Unterstützungsleistungen herangezogen. Der Streit ums liebe Geld entzweite also Familien – oftmals für immer. War eine Person erst einmal bevormundet, konnte eine Einweisung in eine Psychiatrie (beispielsweise Oberwil) oder in eine Zwangsarbeitsanstalt (beispielsweise Kaltbach SZ, Realta GR, Bitzi SG, Witzwil BE) verfügt werden.
Dort sollten als «Psychopathen» eingestufte Menschen, deren übermächtige «Triebe» und «Instinkte» sie vom Arbeiten abhalten würden, durch das Erlernen von Disziplin zu einem geordneten bürgerlichen Leben zurückfinden. Das war auch ganz im Sinne der frühen Psychiatrie um den äusserst einflussreichen Zürcher Psychiater Eugen Bleuler. Der «Psychopath» galt gleichsam als Gegenstück zum bürgerlich-tugendsamen, sittsamen und arbeitsamen Mann.
Der Tod schliesst das Dossier
Der Alltag in den Anstalten war hart, auch schwere Übergriffe der Wärter gab es zu vermelden. So flohen manche Insassen und begingen auf der Flucht Verbrechen, die sie dann in Gefängnissen zu sühnen hatten: Oft war das der Beginn einer gesellschaftlichen Abwärtsspirale, die erst bei «Dossierschluss», also beim Ableben des Mündels, ein Ende fand.
Die von Judith Kälin akribisch genau untersuchten, natürlich anonymisierten und blendend in eine erzählerische Form gebrachten Falldossiers, lassen den betroffenen Leser mit einem Kloss im Hals zurück. Zu lesen ist von einer jungen, lebenslustigen Frau, die in Zug gerne mit «Halbstarken» in Bars rumhängt, einen etwas arbeitsunlustigen Freund hat, mit diesem regelmässig vorehelich schläft und damit gegen die prüde katholische Sexualmoral verstösst.
In Paris passiere doch so etwas jede Nacht tausend Mal, so die Frau. Nach der Heimeinweisung erfolgte eine oben kurz angedeutete «Abwärtsspirale». Auffallend ist auch, dass lediglich Angehörige pekuniärer Unterschichten Freiheitsentzüge erdulden mussten. Das «Herrensöhnchen», der ewige «Herr Student», blieb davon verschont, auch wenn er auch den Rotwein literweise trank.
* Der Autor ist Historiker und Volksschriftsteller aus Wil SG. Literatur: Kälin, Judith. Disziplinierende Demokratie. Die Rechtspraxis der administrativen Freiheitsentzüge im Kanton Zug 1940 – 1985. Zürich: Chronos-Verlag, 2025, 232 Seiten, 38 Franken.


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